Schutz vor bösen Überraschungen –
Bei der privaten Altersvorsorge an spätere Steuern und Abgaben denken


Von ddp/djn-Korrespondent Reiner Fischer

Wer privat für das Alter vorsorgt, sollte nicht allein auf sichere und möglichst renditestarke Finanzprodukte achten. Ebenso wichtig ist die Höhe der Steuern und Abgaben, die für die Ersparnisse fällig sind. Denn die können später die mühsam ersparte private Rente erheblich schmälern.

Vielen Anlegern ist das beim Abschluss ihrer Verträge gar nicht bewusst. Darauf verweist die Stiftung Warentest. Sie sind dann oft überrascht, wenn sie zur Kasse gebeten werden. So müssen Bezieher von Betriebsrenten bei der Auszahlung den vollen Krankenversicherungsbeitrag auf ihre privaten Rentenbeträge zahlen. Das trifft allerdings nur auf Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen zu. Auch bei einer einmaligen Auszahlung der gesamten Summe einer betrieblichen Direktversicherung ist der volle Krankenkassenbetrag fällig. Kunden müssen dann so viel Kassenbeitrag zahlen, als würden Sie zehn Jahre lang jeden Monat 1/120stel der Einmalzahlung als Rente erhalten. Das bedeutet, dass bei einer Auszahlung von 100 000 Euro gleich 16 000 Euro oder mehr weg sind. Das gilt auch, wenn der Mitarbeiter nach Ausscheiden aus einem Betrieb den Vertrag privat weitergeführt hat.

Auch wer sein Geld einfach nur in Banksparplänen, Bundesschatzbriefen oder Sparbüchern anlegt, kommt nicht am Fiskus vorbei. Ab 2007 wird der Sparerfreibetrag gesenkt. Für Ledige sind dann einschließlich Werbungskostenpauschale nur noch jährlich 801 und für Verheiratete 1602 Euro an Zinsen steuerfrei.

Es empfiehlt sich, vorwiegend Anlagen mit jährlicher Ausschüttung kaufen. Dann verteilt sich die Steuerschuld für längerfristige Investments auf mehrere Jahre. Papiere, bei denen die Zinsen über einen längeren Zeitraum angesammelt und erst am Ende der Laufzeit ausgeschüttet werden, sind dagegen steuerlich unattraktiv. Denn nach der mehrjährigen Laufzeit wird die Steuer für den gesamten Zinsbetrag auf einmal fällig.

Bei längerfristigen Investments wie sie bei der Altersvorsorge üblich sind, sollten Anleger also darauf achten, dass die Zinsen erst dann fällig werden, wenn die individuelle Steuerbelastung nicht mehr so hoch ist. Also im Zweifelsfall im Ruhestand, statt in den letzten Jahren des Arbeitslebens.
 
Bisher sind gerade für junge Leute Aktien besonders interessant, vor allem Papiere, auf die hohe Dividenden gezahlt werden. Denn diese Ausschüttungen werden, anders als Zinsen, im so genannten Halbeinkünfteverfahren nur zur Hälfte besteuert.

Doch auch hier sind Änderungen geplant. 2008 soll eine einheitliche Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne kommen. Außerdem ist vorgesehen, die Spekulationsfrist von einem Jahr bei Aktiengewinnen und das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden zu streichen.

Bei der privaten Zukunftsplanung muss also mit vielen Unbekannten gerechnet werden. Vor allem Anleger, die einen hohen Steuersatz haben, sollten ihr Portfolio daraufhin regelmäßig überprüfen. Vieles spricht dafür, in flexible Produkte zu investieren, aus denen man leicht herauskommt, sobald sich die steuerlichen und sozialen Rahmenbedingungen erheblich verschlechtern.

 





 

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