Mieter im eigenen Haus -
Wohnen in Genossenschaften hat Vorteile


Von ddp/djn-Korrespondent Reiner Fischer

Wohnen in einer Genossenschaft bietet Mietern Vorteile. Darauf verweist der Mieterverein München. Zum einen sind die Quartiere meist etwas preiswerter als auf dem freien Wohnungsmarkt. Zum anderen genießen Mitglieder von Genossenschaften ein lebenslanges Wohnrecht, sind sozusagen Mieter im eigenen Haus. Die Bewohner können von einer eigentumsähnlichen Sicherheit ausgehen, die zum Beispiel Eigenbedarfskündigungen des Vermieters ausschließt.

Aktuell gibt es in Deutschland rund 2000 Wohnungsgenossenschaften mit etwa drei Millionen Mitgliedern und mehr als zwei Millionen Wohnungen. Die Größe der Genossenschaften ist sehr unterschiedlich, manche haben nur zehn Mitglieder, andere, vor allem in den neuen Bundesländern, mehrere Zehntausend.

Zu beobachten ist der Trend, dass sich gerade kleinere Genossenschaften speziellen Schwerpunkten widmen. Sie schaffen zum Beispiel Wohnraum für Senioren, sanieren wertvolle Altbauten oder fördern eine ökologische Bauweise.

Mitglied einer Genossenschaft kann jeder werden, der einen Aufnahmeantrag stellt und mindestens einen Geschäftsanteil erwirbt. Diese Anteile kosten, je nach Genossenschaft, zwischen 250 und 3000 Euro. Manche Genossenschaften begnügen sich mit diesem einen Anteil, bei anderen müssen die Mitglieder weitere wohnungsbezogene Anteile kaufen.

Mitglieder der Genossenschaften haben Anspruch auf eine Wohnung und lebenslanges Wohnrecht. Sie können die Genossenschaftsanteile auch vererben. Damit haben ihre Nachkommen dann in der Regel wiederum das Recht auf eine Wohnung in der Genossenschaft. Die Wohnung selbst ist nicht vererbbar, denn das genossenschaftliche Wohnrecht ist ein Dauerwohnrecht auf Lebenszeit, kein Eigentumsrecht.

Wer aus einer Wohnung auszieht, kann auch seine Genossenschaftsmitgliedschaft kündigen. Dann bekommt er alle Anteile zurück, die er jemals eingezahlt hat.

Trotz der erweiterten Eigentumsrechte sind Genossenschaftswohnungen ganz normale Mietwohnungen. Der Mieterverein München betont, dass hier das allgemeine Mietrecht Anwendung findet. Das gilt für den Kündigungsschutz, die Nebenkostenabrechnung, den Umgang mit Wohnungsmängeln usw.

Auch bei Mieterhöhungen gelten die Vorschriften des Mietrechts. Allerdings müssen in Genossenschaftswohnungen alle Mieter gleich behandelt werden. Das schließt aus, dass von einzelnen eine stärkere Mieterhöhung verlangt wird als von anderen.

Das vertraglich abgesicherte Dauernutzungsrecht in Genossenschaften ist natürlich kein Freibrief für den willkürlichen Umgang mit der Wohnung. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Genossenschaftssatzung droht der Ausschluss. Dann kann auch die Wohnung gekündigt werden, urteilte der Bundesgerichtshof. Wird ein Mitglied aus der Genossenschaft ausgeschlossen und wird die von ihm genutzte Wohnung für ein anderes Mitglied benötigt, so hat die Genossenschaft ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses, meinten die Richter (BGH AZ: VIII ZR 22/03).

 

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