Ausgesperrt und abgezockt –
Auch in der Not sollten Kunden Preise von Schlüsseldiensten vergleichen


Von ddp-djn-Korrespondent Reiner Fischer

Es ist eine unangenehme Situation, wenn man sich aus seiner eigenen Wohnung aussperrt. Doch noch unangenehmer kann es werden, an den falschen Helfer zu geraten. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt berichtet von Fällen, in denen Verbraucher viel Geld bezahlen mussten, weil sie den erstbesten Notdienst mit den Anfangsbuchstaben AA.. anriefen.

Auch die Verbraucherzentrale Schleswig Holstein beobachtet merkwürdige Geschäftsgebaren. Anrufer erhielten bei Schlüsseldiensten mit den Anfangsbuchstaben AAA.. die Auskunft, dass das Türöffnen 50 Euro plus Anfahrt kostet. Da im Branchenbuch hinter diesen Notdiensten eine örtliche Telefonnummer angegeben ist, meinte der Kunde, der Notdienst komme aus dem gleichen Ort, die Anfahrtskosten können dann ja nicht allzu hoch sein.

Das böse Erwachen kommt später. So sollte eine Rentnerin aus Nordfriesland 180 Euro für das Türöffnen bezahlen, das keine fünf Minuten dauerte. Der Handwerker reiste in diesem Fall aus Hamburg an und wollte entsprechend viel Fahrgeld abkassieren.


Wer ohne Schlüssel vor seiner verschlossenen Haustür steht, sollte vor allem Ruhe bewahren, raten die Verbraucherschützer. Auch in einer Notsituation ist es erforderlich, möglichst mehrere
Schlüsseldienste anzurufen und die Preise zu vergleichen. Die Verbraucherzentrale rät, ausschließlich Anbieter auswählen, die ihre komplette Anschrift im Telefonbuch angeben. Denn nur bei örtlicher Nähe des Anbieters lassen sich die Anfahrtskosten minimieren.

Bereits am Telefon sollte über die Kosten gesprochen werden. Am besten, man vereinbart einen Festpreis. Will der Anbieter am Telefon nicht über Preise reden, sollte man auf dessen Inanspruchnahme verzichten.

Wichtig ist, nachzufragen, ob im genannten Preis wirklich alle Kosten enthalten sind. Denn oft berechnen die Schlüsseldienste noch Zuschläge für Anfahrt, Material, Nacht- und Feiertagsarbeit. Wenn solche Zuschläge anfallen, sollte man darauf achten, dass sie nicht auf die Gesamtrechnung aufgeschlagen werden. Sie dürfen nur auf die Lohnkosten erhoben werden, aber nicht auf Fahrt- und Materialkosten.
 
 Will der Schlüsseldienst eine nur zugezogene, aber nicht abgesperrte Tür aufbrechen oder das Schloss ausbauen, dann sollte man ihn am besten gleich wegschicken, empfehlen die Verbraucherschützer. Natürlich sollte man am Ende die Rechnung genau prüfen. Ist sie offensichtlich überteuert, sollten Kunden nur eine Anzahlung leisten. Sonst bekommen sie ihr Geld nur schwer zurück.

Um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein, bietet es sich an, in einer ruhigen Stunde einen Schlüsseldienst in der Nachbarschaft zu suchen und seine Konditionen zu notieren. Damit ist man sicher vor bösen Überraschungen. Er ist rasch zur Stelle, wenn die Tür doch einmal versehentlich ins Schloss fällt, seine Preise sind bekannt und die Anfahrtskosten fallen auch gering aus.
 

[Baugenehmigung] [Einbauküche in der Mietwohnung] [Verdeckte Mängel  bei Gebrauchtimmobilien] [Ökologisch Bauen- Förderprogramm] [Wohnungsbesichtigung Mieter haben Hausrecht] [Wohnungsmängel schriftlich anzeigen] [Nebenkosten beim Hauskauf] [Schluesseldienste - Preise vergleichen] [Mietminderung wegen Baulärms] [Teurer Service:  Betreutes Wohnen] [Elektrosmog kann krank machen] [Wohnen in  Genossenschaften] [Teure Grunderwerbsteuer] [Haushüter sorgen für Sicherheit] [Hausbesitzer müssen Laub beseitigen] [Kinder dürfen lärmen] [Bei Maklersuche auf Referenzen achten] [Bei Schimmel Fachfirma beauftragen] [Sichtschutz im Garten] [Heizen mit Solarenergie] [Mietkaution]