Surfen auf der Bettkante

Von Katja Fischer

Ein Internetzugang für die Gäste sollte für Hotels heute ebenso selbstverständlich sein wie ein gutes Frühstück. Er gehört einfach zu einem professionellen Service. Viele Reisende machen ihre Entscheidung für ein Hotel davon abhängig, ob sie problemlos im Internet surfen können. Und das sind keineswegs nur technikverrückte Freaks. Geschäftsreisende, Touristen, Jugendliche und auch immer mehr Senioren wollen auch unterwegs nicht auf den gewohnten Komfort verzichten. Sie möchten E-Mails schreiben und abrufen, ihre Reise planen, sich über Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen in der Umgebung informieren oder Fotos verschicken. Information und Kommunikation laufen heute weitgehend über das Netz.

Die meisten Hotels haben sich darauf eingestellt, meint Stefanie Heckel, Pressesprecherin des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Es gehört schon fast zum Standard, dass dem Gast ein drahtloser oder drahtgebundener Zugang zum Internet angeboten wird. In vielen Hotels findet sich zumindest in den Lobbys ein kostenloser Internetzugang.“

Das Angebot variiert stark. Manche Hotels haben lediglich einen PC an der Rezeption, den die Gäste nutzen können. Das sind vor allem kleinere Ferienhotels. Andere Häuser gewähren freien WLAN-Zugang ins Netz, für den der Gast seine eigene Technik nutzen muss. Es gibt aber auch Hotels wie zum Beispiel das Hotel Gates in Berlin, das alle Zimmer mit Computer oder Laptop mit Highspeed-Internetzugang ausgestattet hat. Die Gäste können im Internet surfen, solange und so oft sie wollen. Und zwar kostenlos.

Gebühren oder kostenloses Angebot?

An der Frage, ob die Gäste für das Surfen im Netz bezahlen sollen oder nicht, scheiden sich die Geister. Vor allem in der höherpreisigen und Geschäftshotellerie sind Gebühren für die Internetnutzung verbreitet. Im Westin Hotel Leipzig beispielsweise stellt Business-Partner iBahn in allen 446 Hotelzimmern einen Highspeed-Internet-Anschluss zur Verfügung. In allen öffentlichen Bereichen des 5-Sterne-Hauses sowie den Veranstaltungsräumen hat der Gast die Wahl, mit Kabel oder via Funknetz vom Highspeed Internet zu profitieren. Im Business Center in der Lobby steht ein PC mit Internet-Anschluss zur Verfügung. Die Internet-Nutzung, 24-Stunden - helpline inklusive, kostet pro Stunde 7,50 Euro. Für 24 Stunden werden 19,50 Euro berechnet.
Für die Gäste, in der Mehrzahl international bunt gemischtes Publikum zwischen 30 und 50 Jahren, ist das offensichtlich kein Problem. Die großzügig kalkulierten Internetgebühren werden akzeptiert, weil sie ein vergleichsweise kleiner Posten auf der Hotelrechnung sind. Die sächsische Messemetropole wird vorwiegend von Geschäftsreisenden besucht. Sie sind quasi „Ein-Mann-Büros“ und mit eigener Technik ausgerüstet. Mobiles Internet hat dabei Priorität. Wo auch immer sie gehen und stehen, ist eine stabile Verbindung zur Firmenzentrale ein Muss, denn sie sind auf aktuelle Daten angewiesen und brauchen, etwa bei Vertragsabschlüssen oder Rabattverhandlungen, Feedback von Kollegen oder Chefs. Daher rühren sie das „Hotel-Internet“ gar nicht erst an und dessen Kosten lassen sie kalt. Nur vorhanden sein muss es, und zwar zuverlässig, - für den Fall der Fälle, dass der eigene Anschluss schlapp macht.


Kleinere Häuser werben dagegen häufig mit kostenlosem Internetanschluss. „Der Wettbewerb ist hart. Wenn unsere Mitbewerber das anbieten, müssen wir nachziehen“, meint Henri Schmidt, Geschäftsführer des City-Hotels in Berlin. „Sonst wandern die Gäste ab.“ Zu ihm kommen größtenteils Berlin-Touristen, meist junge Leute mit knappem Budget.

Sicherheit ist oberstes Gebot

Ob kostenlos oder gegen Gebühr, in jedem Fall muss die Internetverbindung sicher sein, die die Gäste im Hotel vorfinden. Der einfache, unbeschränkte und unverschlüsselte Zugang ins Netz ist zwar unkompliziert, aber nicht problemlos für die Hoteliers, warnt Uwe Schimon, dessen Firma SchimonSoft& Coach in Hof Hoteliers zu Fragen der Internetnutzung technisch und juristisch berät. Zwar entstehen dem Hotelier keine zusätzlichen Kosten, wenn er den Gästen seinen eigenen Internetzugang überlässt, aber alle Aktivitäten fallen auf ihn zurück, weil seine IP-Adresse mit seinem Vertrag beim Provider gespeichert ist, so der Experte. Das birgt enorme Risiken, denn bei der Internetnutzung können auch Straftaten begangen werden. Der Hotelier muss also ausschließen, dass er für die von den Gästen bezogenen fremden Inhalte verantwortlich ist.

Illegale Downloads können als Urheberrechtsverletzungen empfindliche Geldbußen
nach sich ziehen, gibt auch der Hotelverband Deutschland (IHA) zu bedenken.. Weitere Gefahren sind Straftaten wie Kinderpornographie oder Volksverhetzung, die in der Anonymität des Internets verübt werden. Hat der Hotelier seinen
Internetzugang nicht ausreichend gesichert, könnte er für diese Vergehen
seiner Gäste oder Dritter haftbar gemacht werden.

Aber auch der Gast kann durch die ungeschützte Nutzung des hoteleigenen Internetzugangs zu Schaden kommen, wenn etwa Viren auf seinen Computer gelangen. Das kann hohe Folgeschäden nach sich ziehen und zu Schadenersatzforderungen gegen den Hotelier führen, betont Schimon. Weitere Informationen zu rechtlichen Konsequenzen unter http://hotel.wpack.de/.



Experten empfehlen die Fremdvergabe des WLAN-Zugangs an einen großen Provider, wie beispielsweise T-Mobile. Dadurch entstehen zwar Kosten, aber der Hotelier ist auf der sicheren Seite. Denn alle Internetaktivitäten der Gäste werden von denen des Hotels getrennt.

IHA-Merkblatt für Hoteliers

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat ein Merkblatt erarbeitet, das Hoteliers mehr Rechtsklarheit bei Internetzugängen in Hotels geben will. Unter Einbeziehung der aktuellen Entwicklung der Rechtsprechung zeigt es Haftungsrisiken für den Hotelier und zugleich Lösungen zu deren Minimierung auf. Das Merkblatt enthält außerdem „Hinweise zur Internetnutzung im Hotel“, die der Hotelier seinen Gästen aushändigen kann. Es ist unter www.iha-Service.de zu beziehen.

Der IHA empfiehlt, Gästen den Internetzugang nur dann zu ermöglichen werden, wenn sie diese Hinweise nachweislich zur Kenntnis genommen haben. Haftungsrisiken bestehen für den Hotelier insbesondere, wenn er einen „eigenen“ Internetzugang per W-LAN anbietet. Dies wird oft durch eine Internetflatrate und eine W-LAN-Basisstation realisiert. Hier rät der Hotelverband Deutschland (IHA) dringend zu einer Prüfung, ob der Internetzugang den Anforderungen der Rechtsprechung zur urheberrechtlichen Haftung entspricht. Bei einem solchen Internetzugang ist es empfehlenswert, ihn möglichst mit einem separaten Rechner zu betreiben, der nicht an das Frontdeskmanagement angeschlossen ist.
Letztlich sollte überlegt werden, wie der Hotelier bei Ermittlungen der Behörden nachweisen kann, welcher Gast, der über den Hotel-Hotspot ins Internet gegangen ist, die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Nach Auskunft der Bundesnetzagentur ist ein Hotel grundsätzlich nicht verpflichtet, für seinen lokal beschränkten Internetzugang eine Vorratsdatenspeicherung vorzunehmen. Andererseits kann in der Regel nur der Hotelier, der die Verbindungsdaten in datenschutzrechtlich zulässigem Rahmen aufgezeichnet hat, den Nachweis führen, wer beispielsweise für illegale Downloads verantwortlich und haftbar ist, so der IHA.



Aktuelle Urteile:

Ein großes Haftungsrisiko für Urheberrechtsverletzungen besteht bei W-LAN-Hotspots, die offen und ungesichert einen Internetzugang ermöglichen. Das Landgericht Hamburg entschied, dass der Inhaber eines W-LAN-Zugangs für die Urheberrechtsverletzungen durch Dritte haftet, wenn er sein W-LAN Unbefugten überlasse oder den Internetzugang nicht ausreichend gegen Unbefugte sichert. Der WLAN- Inhaber sei dann als sogenannter „Mitstörer“ haftbar (AZ. 308 O 509/06 und AZ. 308 O 407/06).

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte diese Entscheidung. Ein W-LAN-Zugang ist eine Gefahrenquelle, welche nur der Inhaber überwachen kann (AZ: I-20 W 157/07). Der Inhaber eines W-LAN-Internetzugangs muss zum allgemeinen Schutz vor Urheberrechtsverletzungen seinen Zugang zum Internet vor einer unkontrollierten öffentlichen Nutzung technisch sichern. Wer einen Internetzugang Dritten überlässt, hat eine Prüf- und ggf. Handlungspflicht, um möglichen Rechtsverletzungen vorzubeugen. Weiter entschieden die Düsseldorfer Richter, dass Sicherungsmaßnahmen durch Standardsoftware als minimaler Schutz ausreichen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main befand, dass der Inhaber eines W-LAN-Anschlusses eine Pflicht hat, Dritte zu instruieren und zu überprüfen, wenn er damit rechnen kann, dass die Nutzer des Zugangs Urheberrechtsverletzungen begehen. Eine Überwachungspflicht besteht jedoch nur, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Internetanschlusses bestehen (AZ: 11 W 58/07).



Erfahrungen aus der Praxis 1:

„Die Gäste gehen dorthin, wo es nichts kostet“

Henri Schmidt, Geschäftsführer des City Guesthouse Berlin

Seit etwa fünf Jahren stellt das City Guesthouse Berlin seinen Gästen einen kostenlosen Internet-Zugang zur Verfügung. „Viele haben danach gefragt. Auch in Hotelforen konnte man beobachten, dass der Bedarf groß ist“, sagt Geschäftsführer Henri Schmidt. „Deshalb haben wir schnell reagiert.“

Das Stadthotel im angesagten Berliner Bezirk Prenzlauer Berg ist in einem typischen Altberliner Mietshaus untergebracht. Die Gäste können einzelne Zimmer, aber auch ganze Ferienwohnungen mieten. Die Zimmer sind modern und sachlich eingerichtet. Die Citylage, die großzügige Ausstattung und ein großer Fachbildfernseher in jedem Zimmer ziehen vor allem junge Leute an. Aber auch Geschäftsleute kommen gern.

„70 Prozent unserer Gäste sind Touristen, ein Drittel ist geschäftlich in Berlin. Beide Gruppen nutzen das kostenlose Internet im Hotel sehr rege“, erzählt Henri Schmidt. Sein Team hat sich entschlossen, keine extra Gebühren für den Service zu erheben, obwohl er mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden ist. „Das würde hier in der Gegend nicht gehen, weil viele Hotels kostenlosen Internetzugang anbieten. Die Gäste gehen dann dorthin, wo es nichts kostet“, so seine Erfahrung.

Beim Einchecken bekommt der Gast auf Wunsch ein Passwort und kann dann in einem gesicherten Netzwerk surfen. Dafür muss er seine eigene Technik mitbringen. Schmidt: „Das Hotel haftet trotzdem dafür, dass kein Missbrauch oder kriminelle Handlungen stattfinden. Deshalb haben wir einige Seiten gesperrt. Außerdem könnten wir die Daten der Gäste zurückverfolgen, wenn der Verdacht auf strafbare Handlungen aufkäme.“

Eine Übertragung der Haftung auf die Gäste kommt für ihn nicht in Frage. „Dazu müssten die Gäste lange Nutzungsvorschriften durchlesen und unterschreiben. Das ist nicht realistisch.“

Bisher gab es auch noch nie Probleme. Die Gäste nutzen in der Regel das Netz, um ihre Ausflüge für den nächsten Tag zu planen, zu chatten, E-Mails und Fotos zu verschicken. „Ich denke, dass sich das kostenlose Internetangebot in der Hotellerie durchsetzen wird“, sagt der Geschäftsführer. „Viele Gäste sind das von ihren Auslandsreisen gewohnt und erwarten es auch in Deutschland.“ Hinzu kommt, dass immer mehr Reisende mit mobilem Internet-Zugang ausgestattet sind. Der wird das Hotel-Internet irgendwann ablösen wie einst das Handy das Hotel-Telefon. 


Erfahrungen aus der Praxis 2:

„Internet-Pauschale wird akzeptiert“

Arne Wintermeier, Geschäftsführer des Hotels Blauzeit in Ludwigsburg



Das Hotel Blauzeit im baden-württembergischen Ludwigsburg besticht mit einem anspruchsvollen Ambiente. „Der Name soll Wohlbefinden vermitteln, Blauzeit assoziiert Auszeit“, erklärt Geschäftsführer Arne Wintermeier, der sein Hotel vor einem Jahr eröffnete. Seitdem kommen vor allem Geschäftsreisende in das geschmackvoll eingerichtete Stadthotel. „Einige sind in mittlerweile schon Stammgäste geworden“, freut sich Arne Wintermeier. Aber auch Touristen, die das barocke Schloss, den Märchengarten oder das Porschemuseum in Ludwigsburg besuchen, entdecken das neue Hotel für sich.

Zum Service für alle Gäste – Geschäftsreisende und Privatleute – gehört im „Blauzeit“ ein sicherer Internetzugang. Etwa 30 Prozent der Gäste kaufen ein Ticket, um mit ihrem Laptop, PDA oder i-Phone ins Netz zu kommen. Am meisten wird das Angebot von Geschäftskunden genutzt. „Wir haben das von Anfang an angeboten“, erklärt der Geschäftsführer. „Heutzutage ist es für viele Leute selbstverständlich, dass sie mehrmals am Tag ins Internet gehen. Das wollen sie natürlich auch unterwegs im Hotel“.

6 Euro kostet der Internetzugang den Gast für die Dauer des gesamten Hotelaufenthalts. Arne Wintermeier hat sich für die kostenpflichtige Variante entschieden, weil er selbst hohe Kosten durch das Internetangebot hat. „Der Hotelier ist dafür verantwortlich, dass keine kriminellen Handlungen in seinem Haus passieren. Dazu haben wir eine Blackbox angeschafft, die die Daten der Gäste speichert, ohne dass wir Zugriff darauf bekommen. Besteht Verdacht auf rechtswidrige Handlungen im Netz, kann die Polizei damit ermitteln, in welchem Zimmer zum betreffenden Zeitpunkt gesurft wurde.“ Da schon die Anschaffung dieser Anlage 5 000 Euro kostete und auch weiterhin laufende Kosten dafür zu begleichen sind, hält er eine Internet-Pauschale für die Gäste für vertretbar. „Sie wird im Allgemeinen auch akzeptiert. Wer allerdings nur kurz seine Emails abrufen möchte, kann auch eine Ermäßigung auf 2 Euro bekommen“, so der Geschäftsführer.

Wichtig ist ihm, dass die Gäste selbst auf ihrem Laptop oder Computer für einen sicheren Virenschutz sorgen. „Eine Firewall und ein aktueller Virenscanner sollten selbstverständlich sein. Wir haben zwar als Hotel auch eine Firewall, können aber nicht hundertprozentig garantieren, dass nichts passiert. Das ist einfach technisch nicht möglich.“


Gastronomie 9/2009

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