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Kategorie: für Eigentümer
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Berlin (kf). Wer sich für eine Holzpelletheizung entscheidet, muss nicht nur beim Einbau, sondern auch bei der Lagerung auf Vorschriften achten. Unsachgemäße Lagerung kann gefährlich werden, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Grundlage ist die Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung (FeuVO), die allerdings von Bundesland zu Bundesland variiert.

 

Wer den Einbau einer Pelletheizung plant, der sollte sich beim zuständigen Bauamt über die Vorschriften vor Ort informieren. In den meisten Ländern gelten keine besonderen Vorschriften bis zu einer Lagermenge von 15 Tonnen - oder einen Heizkessel bis 50 kW Leistung. In diesen Fällen dürfen Pellets dann ohne weitere Brandschutzmaßnahmen im Keller oder auf dem Speicher gelagert werden. Allerdings muss auch hier geklärt werden, ob der Raum geeignet ist.

 

Pellets können in Räumen, offenen Kästen oder Textilgewebebehältern gelagert werden. Allerdings dürfen im Pelletraum keine Lichtschalter, Steckdosen, Lampen oder Verteiler installiert sein. Außerdem müssen die Türen zum Tank und zum Heizraum mit Brandschutztüren T30 verschlossen werden. Wichtig sind auch die konstante Belüftung und ein Kohlenstoffmonoxid-Meldegerät, denn Pellets können dieses gefährliche Gas über Monate an die Raumluft abgeben.