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Kategorie: für Eigentümer
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Berlin (kf). Makler sind verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland (IVD) hin. Dazu müssen sie sich den Personalausweis zeigen lassen und die Daten aufnehmen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Meist wird eine Kopie des Ausweises erstellt.

 

Hintergrund ist das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern müssen auch Immobiliendienstleister die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung gegenüber den Behörden belegen.

 

Ist der Vertragspartner ein Unternehmen, hat der Makler die Firma durch Einsicht in das Handelsregister zu identifizieren. Er muss die Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und den Sitz der Hauptniederlassung sowie den Namen des gesetzlichen Vertreters vermerken. Hier ist ebenfalls eine Kopie des Handelsregisterauszuges ausreichend. Ferner sind Informationen über den Geschäftszweck des Unternehmens einzuholen.

 

Diese Informationen sind laut Gesetz mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren. Im Rahmen der Überprüfung können die Behörden Einsicht in die Aufzeichnungen verlangen. Bei Verstößen droht eine Ordnungsstrafe von bis zu 100.000 Euro.