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Eigentümer dürfen ihre Wohnung an Feriengäste vermieten

Details
Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 10. November 2017
Zugriffe: 4879

Bonn. Eigentümer dürfen ihre Wohnung – zum Beispiel über Internet-Portale wie Wimdu oder Airbnb – an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste vermieten, sofern in der Region kein Zweckentfremdungsverbot besteht. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) hin. "Eine solche Vermietung ist Teil der zulässigen Wohnnutzung", erklärt Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann sie Eigentümern daher im Normalfall nicht durch einen Mehrheitsbeschluss verbieten.

 

Weiterlesen: Eigentümer dürfen ihre Wohnung an Feriengäste vermieten

  1. Flächenheizung: Behagliche Wärme und geringer Energieverbrauch
  2. Risiken beim Wohnungskauf
  3. Ohne Beschlüsse läuft in der WEG nichts
  4. Sichtprüfung genügt - Privateigentümer müssen ihre Bäume nicht professionell auf Schäden untersuchen lassen
  5. Sonnenschutzsysteme: Die Hitze draußen lassen
  6. Grundstückskauf und Bauvertrag zeitlich trennen – das spart Steuern
  7. Bauherren müssen Fördergelder korrekt verwenden, sonst droht Rückforderung
  8. Eigentümerversammlung: Tagesordnung muss klare Informationen enthalten
  9. WEG: Enge Grenzen für die Videoüberwachung
  10. Makler darf keine Reservierungsgebühr verlangen
  11. Kalte Winterluft zum Trocknen des Kellers nutzen
  12. Immobilienanzeigen müssen Angaben zum Energieverbrauch enthalten
  13. Vorsicht vor Billig-Thermografie
  14. Verkäufer darf Wasser im Keller nicht verschweigen
  15. Handynummer schützt Parksünder nicht vor dem Abschleppen
  16. Kein eigenmächtiger Austausch von Fenstern in der WEG
  17. Drohne darf nicht übers Nachbargrundstück fliegen
  18. Privatpool auf Terrasse nur mit Zustimmung der WEG
  19. Solaranlage - Streit um Licht und Schatten
  20. Neubauten vor dem Einzug gründlich trocknen
  21. Werbeprospekte von Hausanbietern sagen nicht viel aus
  22. Nachbar haftet nach Abriss für Schäden an der Grenzwand
  23. Feuchtigkeit ist Auslöser für Schimmel im Gebäude
  24. Vor dem Grundstückskauf Bebauungsplan einsehen
  25. Das Baugrundrisiko trägt grundsätzlich der Bauherr
  26. Risiko Trennung - Immobilienkauf ohne Trauschein hat viele Tücken
  27. Schimmel liebt dauerhafte Feuchtigkeit
  28. Schneeräumen ist haushaltsnahe Dienstleistung
  29. Kameraüberwachung auf eigenem Grundstück erlaubt
  30. Lastenzuschuss hilft in Notlagen
  31. Vor dem Kellerausbau Baugenehmigung einholen
  32. Fünf Anzeichen, dass die Heizung schwächelt
  33. Mögliche Erschließungskosten einplanen
  34. Dachschaden – Eigentümergemeinschaft muss nicht immer zahlen
  35. Neue Dächer nur noch mit Dachklammern
  36. Wer zahlt den Makler und wieviel steht ihm zu?
  37. Im Ruhestand kann die Immobilie zur Last werden
  38. Unsanierte Häuser haben großes Einsparpotenzial
  39. Beim Schallschutz reicht DIN 4109 nicht aus
  40. Bußgelder bei unvollständigen Immobilienanzeigen
  41. Energieeinsparverordnung gilt auch für Gebrauchtimmobilien
  42. Frühjahrscheck fürs Dach
  43. WEG haben Verbraucherrechte
  44. Internetportal informiert über Förderung bei energetischer Sanierung
  45. Der Erfolg zählt – Ohne Leistung keine Zahlung
  46. Solaranlage braucht Frühjahrscheck
  47. Einer zahlt für alle
  48. Im Winter steigt die Schimmelgefahr
  49. Baumwurzeln können Schäden am Haus anrichten
  50. Das richtige Fenster am richtigen Ort

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