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Gartenpflege im Mietvertrag - Mieter muss die Hecke nicht schneiden

Details
Kategorie: für Mieter
Veröffentlicht: 05. Juli 2017
Zugriffe: 14844

Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter die Gartenpflege zu übernehmen hat, muss er lediglich einfache Arbeiten wie Rasenmähen oder Unkrautjäten übernehmen. Sogenannte höhere Arbeiten wie der Gehölzschnitt obliegen dem Vermieter, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Würzburg hervor (AZ.: 13 C 779/17).

 

Weiterlesen: Gartenpflege im Mietvertrag - Mieter muss die Hecke nicht schneiden

  1. Musizierende Kinder sind keine Lärmbelästigung
  2. Tochter darf bei längerer Abwesenheit der Eltern deren Wohnung nutzen
  3. Kein Recht auf "Abwohnen" der Mietkaution
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  6. Keine Getränkekisten in der Tiefgarage
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  8. Vermieter darf Aufzug nicht ersatzlos entfernen
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  11. Mieter muss Nachmieter selbst suchen
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  14. Vorsicht vor Immobilien-Betrügern im Internet
  15. So funktioniert das Bestellerprinzip
  16. Keine Mietminderung wegen Kinderlärms
  17. Mieter müssen Instandsetzungsarbeiten dulden
  18. Der Vermieter braucht nicht alles zu wissen
  19. 60 Vögel in der Wohnung sind zuviel
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  23. Rauchfreie Zeiten auf dem Balkon
  24. Hund und Katze in der Wohnung – Vorher immer mit dem Vermieter sprechen
  25. Hausrecht verletzt – Mieter trug Vermieterin aus seiner Wohnung
  26. Berufstätiger Mieter muss tagsüber Handwerker in die Wohnung lassen
  27. Mieter darf gefährliches Wespennest sofort entfernen lassen
  28. Isolierfenster – Vermieter muss Vorkehrungen gegen Schimmel treffen
  29. Waschmaschine darf nicht verboten werden
  30. Kamera im Türspion ist unzulässig
  31. Kein Zugriff auf die Mieterkaution während des Mietverhältnisses
  32. Mieter müssen nicht zwangsläufig renovieren
  33. Mietverträge können "vererbt" werden
  34. Bescheinigung gefälscht - fristlose Kündigung
  35. Auch kleine Heimtiere brauchen viel Platz und Auslauf
  36. Eigenbedarf wird großzügig ausgelegt
  37. Vermieter muss Untervermietung aus Geldnot erlauben
  38. Mieter dürfen eine Markise auf ihrem Balkon anbringen
  39. Touristen sind keine normalen Untermieter
  40. Kauf der eigenen Mietwohnung will gut überlegt sein
  41. Die Katze darf bleiben, auch wenn im Mietvertrag Tierhaltung verboten wird
  42. Keine bunten Wände beim Auszug
  43. Energieausweis hilft bei der Wohnungssuche
  44. Bei fehlerhafter Betriebskostenabrechnung Widerspruch einlegen
  45. Illegale Untervermietung kann die Wohnung kosten
  46. Keine neue Wanne, wenn es auch billiger geht
  47. Rauchmelder lassen Bewohner ruhiger schlafen
  48. Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt
  49. Optische Mängel rechtfertigen keine Mietminderung
  50. Bei unpünktlicher Mietzahlung droht die Kündigung

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