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Stellplatz-Inhaber müssen nicht mittig parken

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Kategorie: Lifestyle
Veröffentlicht: 13. Januar 2014
Zugriffe: 6067

 

München (kf). Der Inhaber eines Pkw-Stellplatzes muss nicht in der Mitte parken, damit Fahrer und Beifahrer nebenstehender Autos leichter ein- und aussteigen können. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor (Az.: 415 C 3398/13).

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