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Nachbarn müssen Lärm einer Kindertagesstätte hinnehmen

Details
Kategorie: Lifestyle
Veröffentlicht: 28. August 2013
Zugriffe: 6288

Stuttgart (kf). Eine Kindertagesstätte passt grundsätzlich in ein Wohngebiet. Der damit verbundene Lärm spielender Kinder ist weder gebietsunverträglich noch rücksichtslos. Demzufolge muss er von den Nachbarn grundsätzlich als sozialadäquat hingenommen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden (AZ: 13 K 2046/13).

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