- Details
- Kategorie: für Eigentümer
- Zugriffe: 5318
Berlin (kf). Grundstücksbesitzer müssen nur Schnee und Eis auf dem Gehweg vor ihrem eigenen Grundstück räumen. Für den gegenüberliegenden Gehweg sind sie nicht zuständig. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin hervor (AZ: VG 1 K 366.11).
Weiterlesen: Kein Winterdienst auf gegenüberliegendem Gehweg
- Fenster passgenau zum Haus kaufen
- Jetzt Wärmeschlupflöcher beseitigen
- Immobilienfinanzierung: Riester-Guthaben sind künftig für Umschuldung einsetzbar
- Kein Bautagebuch - weniger Honorar für den Architekten
- Neu ab Oktober: Übereilungsschutz beim Immobilienkauf
- Eigenheim muss nicht für den Elternunterhalt eingesetzt werden
- Energetische Modernisierung spart viele Jahre lang Heizkosten
- Sparsam und behaglich – Fußbodenheizungen haben viele Vorteile
- Beim Hausverkauf nie mehrere Makler einschalten
- Makler muss Identität seiner Kunden prüfen
- Bei Hitze den Keller möglichst nicht lüften
- Alles andere als langweilig - Mit Haustüren lassen sich Akzente setzen
- Vor dem Kauf Beschaffenheit des Grundstücks prüfen
- Höhere Notarkosten beim Immobilienkauf
- Bei Hagelschäden zahlt die Versicherung
- Bei Schwarzarbeit kein Recht auf Mängelbeseitigung
- Kombinieren spart Geld und Baustress
- Ferienwohnungen nicht überall erlaubt