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Grundstückskauf und Bauvertrag zeitlich trennen – das spart Steuern

Details
Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 21. April 2017
Zugriffe: 5422

Berlin (kf). Wenn Grundstück und Bauleistung nicht aus einer Hand kommen, empfiehlt sich in steuerlicher Hinsicht eine deutliche zeitliche Trennung von Grundstückserwerb und Hausbau. Dann ist nur der Kaufpreis des Grundstücks Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Drauf weist der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

 

Weiterlesen: Grundstückskauf und Bauvertrag zeitlich trennen – das spart Steuern

  1. Bauherren müssen Fördergelder korrekt verwenden, sonst droht Rückforderung
  2. Eigentümerversammlung: Tagesordnung muss klare Informationen enthalten
  3. WEG: Enge Grenzen für die Videoüberwachung
  4. Makler darf keine Reservierungsgebühr verlangen
  5. Kalte Winterluft zum Trocknen des Kellers nutzen
  6. Immobilienanzeigen müssen Angaben zum Energieverbrauch enthalten
  7. Vorsicht vor Billig-Thermografie
  8. Verkäufer darf Wasser im Keller nicht verschweigen
  9. Handynummer schützt Parksünder nicht vor dem Abschleppen
  10. Kein eigenmächtiger Austausch von Fenstern in der WEG
  11. Drohne darf nicht übers Nachbargrundstück fliegen
  12. Privatpool auf Terrasse nur mit Zustimmung der WEG
  13. Solaranlage - Streit um Licht und Schatten
  14. Neubauten vor dem Einzug gründlich trocknen
  15. Werbeprospekte von Hausanbietern sagen nicht viel aus
  16. Nachbar haftet nach Abriss für Schäden an der Grenzwand
  17. Feuchtigkeit ist Auslöser für Schimmel im Gebäude
  18. Vor dem Grundstückskauf Bebauungsplan einsehen
  19. Das Baugrundrisiko trägt grundsätzlich der Bauherr
  20. Risiko Trennung - Immobilienkauf ohne Trauschein hat viele Tücken
  21. Schimmel liebt dauerhafte Feuchtigkeit
  22. Schneeräumen ist haushaltsnahe Dienstleistung
  23. Kameraüberwachung auf eigenem Grundstück erlaubt
  24. Lastenzuschuss hilft in Notlagen
  25. Vor dem Kellerausbau Baugenehmigung einholen
  26. Fünf Anzeichen, dass die Heizung schwächelt
  27. Mögliche Erschließungskosten einplanen
  28. Dachschaden – Eigentümergemeinschaft muss nicht immer zahlen
  29. Neue Dächer nur noch mit Dachklammern
  30. Wer zahlt den Makler und wieviel steht ihm zu?
  31. Im Ruhestand kann die Immobilie zur Last werden
  32. Unsanierte Häuser haben großes Einsparpotenzial
  33. Beim Schallschutz reicht DIN 4109 nicht aus
  34. Bußgelder bei unvollständigen Immobilienanzeigen
  35. Energieeinsparverordnung gilt auch für Gebrauchtimmobilien
  36. Frühjahrscheck fürs Dach
  37. WEG haben Verbraucherrechte
  38. Internetportal informiert über Förderung bei energetischer Sanierung
  39. Der Erfolg zählt – Ohne Leistung keine Zahlung
  40. Solaranlage braucht Frühjahrscheck
  41. Einer zahlt für alle
  42. Im Winter steigt die Schimmelgefahr
  43. Baumwurzeln können Schäden am Haus anrichten
  44. Das richtige Fenster am richtigen Ort
  45. Pellets richtig lagern, sonst kann es gefährlich werden
  46. Ex-Schwiegersohn darf geschenkten Hausanteil nicht verkaufen
  47. Widerrufsrecht schriftlich fixieren
  48. Sonderwünsche können teuer werden
  49. Schlussrechnung erst nach der Bauabnahme fällig
  50. Für die Sanierung des Gemeinschaftseigentums müssen alle zahlen

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