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WEG: Enge Grenzen für die Videoüberwachung

Details
Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 17. Januar 2017
Zugriffe: 6638

 

Bonn (kf). Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sind beim Einbau von Videokameras zur Überwachung des Gemeinschaftseigentums enge Grenzen gesetzt. Darauf weist der Verbraucherschutzverein „wohnen im eigentum“ hin.

 

Weiterlesen: WEG: Enge Grenzen für die Videoüberwachung

  1. Makler darf keine Reservierungsgebühr verlangen
  2. Kalte Winterluft zum Trocknen des Kellers nutzen
  3. Immobilienanzeigen müssen Angaben zum Energieverbrauch enthalten
  4. Vorsicht vor Billig-Thermografie
  5. Verkäufer darf Wasser im Keller nicht verschweigen
  6. Handynummer schützt Parksünder nicht vor dem Abschleppen
  7. Kein eigenmächtiger Austausch von Fenstern in der WEG
  8. Drohne darf nicht übers Nachbargrundstück fliegen
  9. Privatpool auf Terrasse nur mit Zustimmung der WEG
  10. Solaranlage - Streit um Licht und Schatten
  11. Neubauten vor dem Einzug gründlich trocknen
  12. Werbeprospekte von Hausanbietern sagen nicht viel aus
  13. Nachbar haftet nach Abriss für Schäden an der Grenzwand
  14. Feuchtigkeit ist Auslöser für Schimmel im Gebäude
  15. Vor dem Grundstückskauf Bebauungsplan einsehen
  16. Das Baugrundrisiko trägt grundsätzlich der Bauherr
  17. Risiko Trennung - Immobilienkauf ohne Trauschein hat viele Tücken
  18. Schimmel liebt dauerhafte Feuchtigkeit
  19. Schneeräumen ist haushaltsnahe Dienstleistung
  20. Kameraüberwachung auf eigenem Grundstück erlaubt
  21. Lastenzuschuss hilft in Notlagen
  22. Vor dem Kellerausbau Baugenehmigung einholen
  23. Fünf Anzeichen, dass die Heizung schwächelt
  24. Mögliche Erschließungskosten einplanen
  25. Dachschaden – Eigentümergemeinschaft muss nicht immer zahlen
  26. Neue Dächer nur noch mit Dachklammern
  27. Wer zahlt den Makler und wieviel steht ihm zu?
  28. Im Ruhestand kann die Immobilie zur Last werden
  29. Unsanierte Häuser haben großes Einsparpotenzial
  30. Beim Schallschutz reicht DIN 4109 nicht aus
  31. Bußgelder bei unvollständigen Immobilienanzeigen
  32. Energieeinsparverordnung gilt auch für Gebrauchtimmobilien
  33. Frühjahrscheck fürs Dach
  34. WEG haben Verbraucherrechte
  35. Internetportal informiert über Förderung bei energetischer Sanierung
  36. Der Erfolg zählt – Ohne Leistung keine Zahlung
  37. Solaranlage braucht Frühjahrscheck
  38. Einer zahlt für alle
  39. Im Winter steigt die Schimmelgefahr
  40. Baumwurzeln können Schäden am Haus anrichten
  41. Das richtige Fenster am richtigen Ort
  42. Pellets richtig lagern, sonst kann es gefährlich werden
  43. Ex-Schwiegersohn darf geschenkten Hausanteil nicht verkaufen
  44. Widerrufsrecht schriftlich fixieren
  45. Sonderwünsche können teuer werden
  46. Schlussrechnung erst nach der Bauabnahme fällig
  47. Für die Sanierung des Gemeinschaftseigentums müssen alle zahlen
  48. Keine Zweitwohnungssteuer für Kapitalanlage
  49. Winterdienst auch auf der Fahrbahn
  50. Jetzt Markisen reinigen und „einwintern“

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