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Bei Mieterhöhung muss die reale Wohnungsgröße zugrunde gelegt werden

Details
Kategorie: für Mieter
Veröffentlicht: 19. November 2015
Zugriffe: 6025

Karlsruhe (kf). Bei Mieterhöhungen gilt tatsächliche Wohnfläche, egal, welche Wohnungsgröße im Mietvertrag vereinbart ist, und egal, wie hoch die prozentuale Abweichung ist. Die zehnprozentige Toleranzgrenze für Wohnflächenabweichungen fällt weg. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes weist der Deutsche Mieterbund hin ( AZ.: VIII ZR 266/14).

 

Weiterlesen: Bei Mieterhöhung muss die reale Wohnungsgröße zugrunde gelegt werden

  1. Mieter muss Nachmieter selbst suchen
  2. Vertragsausfertigungs-Gebühr ist unzulässig
  3. Mieter müssen nicht fürs Baumfällen zahlen
  4. Vorsicht vor Immobilien-Betrügern im Internet
  5. So funktioniert das Bestellerprinzip
  6. Keine Mietminderung wegen Kinderlärms
  7. Mieter müssen Instandsetzungsarbeiten dulden
  8. Der Vermieter braucht nicht alles zu wissen
  9. 60 Vögel in der Wohnung sind zuviel
  10. Angebot einer Mietwohnung auf Touristenportalen kann zur Kündigung führen
  11. Mietschulden sind auch bei unverschuldeter Geldnot ein Kündigungsgrund
  12. Igel gehören nicht in die Mietwohnung
  13. Rauchfreie Zeiten auf dem Balkon
  14. Hund und Katze in der Wohnung – Vorher immer mit dem Vermieter sprechen
  15. Hausrecht verletzt – Mieter trug Vermieterin aus seiner Wohnung
  16. Berufstätiger Mieter muss tagsüber Handwerker in die Wohnung lassen
  17. Mieter darf gefährliches Wespennest sofort entfernen lassen
  18. Isolierfenster – Vermieter muss Vorkehrungen gegen Schimmel treffen
  19. Waschmaschine darf nicht verboten werden
  20. Kamera im Türspion ist unzulässig
  21. Kein Zugriff auf die Mieterkaution während des Mietverhältnisses
  22. Mieter müssen nicht zwangsläufig renovieren
  23. Mietverträge können "vererbt" werden
  24. Bescheinigung gefälscht - fristlose Kündigung
  25. Auch kleine Heimtiere brauchen viel Platz und Auslauf
  26. Eigenbedarf wird großzügig ausgelegt
  27. Vermieter muss Untervermietung aus Geldnot erlauben
  28. Mieter dürfen eine Markise auf ihrem Balkon anbringen
  29. Touristen sind keine normalen Untermieter
  30. Kauf der eigenen Mietwohnung will gut überlegt sein
  31. Die Katze darf bleiben, auch wenn im Mietvertrag Tierhaltung verboten wird
  32. Keine bunten Wände beim Auszug
  33. Energieausweis hilft bei der Wohnungssuche
  34. Bei fehlerhafter Betriebskostenabrechnung Widerspruch einlegen
  35. Illegale Untervermietung kann die Wohnung kosten
  36. Keine neue Wanne, wenn es auch billiger geht
  37. Rauchmelder lassen Bewohner ruhiger schlafen
  38. Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt
  39. Optische Mängel rechtfertigen keine Mietminderung
  40. Bei unpünktlicher Mietzahlung droht die Kündigung
  41. Neuer Betriebskostenspiegel zeigt: Heizkosten sind Preistreiber
  42. Schlüssel verloren – Mieter muss für Schließanlage nur bei Austausch zahlen
  43. Zigarettenqualm kann zur Wohnungskündigung führen
  44. Mieter muss Wohnung nicht zum Wohnen nutzen
  45. Energieexperten der Verbraucherzentralen kommen ins Haus

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