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So funktioniert das Bestellerprinzip

Details
Kategorie: für Mieter
Veröffentlicht: 22. Juli 2015
Zugriffe: 6222

Hamburg (kf). „Wer bestellt, der bezahlt“ - das ist der Inhalt des Bestellerprinzips, das seit Mitte 2015 gilt. Konkret bedeutet das: Wendet sich der Vermieter an einen Makler und erteilt er ihm den Auftrag, einen Mieter für seine Wohnung zu suchen, muss der Vermieter den Makler auch bezahlen. Darauf weist der Mieterverein zu Hamburg hin.

 

Weiterlesen: So funktioniert das Bestellerprinzip

  1. Keine Mietminderung wegen Kinderlärms
  2. Mieter müssen Instandsetzungsarbeiten dulden
  3. Der Vermieter braucht nicht alles zu wissen
  4. 60 Vögel in der Wohnung sind zuviel
  5. Angebot einer Mietwohnung auf Touristenportalen kann zur Kündigung führen
  6. Mietschulden sind auch bei unverschuldeter Geldnot ein Kündigungsgrund
  7. Igel gehören nicht in die Mietwohnung
  8. Rauchfreie Zeiten auf dem Balkon
  9. Hund und Katze in der Wohnung – Vorher immer mit dem Vermieter sprechen
  10. Hausrecht verletzt – Mieter trug Vermieterin aus seiner Wohnung
  11. Berufstätiger Mieter muss tagsüber Handwerker in die Wohnung lassen
  12. Mieter darf gefährliches Wespennest sofort entfernen lassen
  13. Isolierfenster – Vermieter muss Vorkehrungen gegen Schimmel treffen
  14. Waschmaschine darf nicht verboten werden
  15. Kamera im Türspion ist unzulässig
  16. Kein Zugriff auf die Mieterkaution während des Mietverhältnisses
  17. Mieter müssen nicht zwangsläufig renovieren
  18. Mietverträge können "vererbt" werden
  19. Bescheinigung gefälscht - fristlose Kündigung
  20. Auch kleine Heimtiere brauchen viel Platz und Auslauf
  21. Eigenbedarf wird großzügig ausgelegt
  22. Vermieter muss Untervermietung aus Geldnot erlauben
  23. Mieter dürfen eine Markise auf ihrem Balkon anbringen
  24. Touristen sind keine normalen Untermieter
  25. Kauf der eigenen Mietwohnung will gut überlegt sein
  26. Die Katze darf bleiben, auch wenn im Mietvertrag Tierhaltung verboten wird
  27. Keine bunten Wände beim Auszug
  28. Energieausweis hilft bei der Wohnungssuche
  29. Bei fehlerhafter Betriebskostenabrechnung Widerspruch einlegen
  30. Illegale Untervermietung kann die Wohnung kosten
  31. Keine neue Wanne, wenn es auch billiger geht
  32. Rauchmelder lassen Bewohner ruhiger schlafen
  33. Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt
  34. Optische Mängel rechtfertigen keine Mietminderung
  35. Bei unpünktlicher Mietzahlung droht die Kündigung
  36. Neuer Betriebskostenspiegel zeigt: Heizkosten sind Preistreiber
  37. Schlüssel verloren – Mieter muss für Schließanlage nur bei Austausch zahlen
  38. Zigarettenqualm kann zur Wohnungskündigung führen
  39. Mieter muss Wohnung nicht zum Wohnen nutzen
  40. Energieexperten der Verbraucherzentralen kommen ins Haus

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