- Details
- Kategorie: für Mieter
- Zugriffe: 6175
Berlin (kf). Mieter dürfen ihre Wohnung nicht ohne Zustimmung des Vermieters über Touristenportale anbieten. Sonst riskieren sie die fristlose Kündigung. Dabei kommt es noch nicht einmal darauf an, ob tatsächlich Touristen in der Wohnung übernachtet haben, so das Landgericht Berlin (AZ: 67 T 29/15).
Weiterlesen: Angebot einer Mietwohnung auf Touristenportalen kann zur Kündigung führen
- Mietschulden sind auch bei unverschuldeter Geldnot ein Kündigungsgrund
- Igel gehören nicht in die Mietwohnung
- Rauchfreie Zeiten auf dem Balkon
- Hund und Katze in der Wohnung – Vorher immer mit dem Vermieter sprechen
- Hausrecht verletzt – Mieter trug Vermieterin aus seiner Wohnung
- Berufstätiger Mieter muss tagsüber Handwerker in die Wohnung lassen
- Mieter darf gefährliches Wespennest sofort entfernen lassen
- Isolierfenster – Vermieter muss Vorkehrungen gegen Schimmel treffen
- Waschmaschine darf nicht verboten werden
- Kamera im Türspion ist unzulässig
- Kein Zugriff auf die Mieterkaution während des Mietverhältnisses
- Mieter müssen nicht zwangsläufig renovieren
- Mietverträge können "vererbt" werden
- Bescheinigung gefälscht - fristlose Kündigung
- Auch kleine Heimtiere brauchen viel Platz und Auslauf
- Eigenbedarf wird großzügig ausgelegt
- Vermieter muss Untervermietung aus Geldnot erlauben
- Mieter dürfen eine Markise auf ihrem Balkon anbringen
- Touristen sind keine normalen Untermieter
- Kauf der eigenen Mietwohnung will gut überlegt sein
- Die Katze darf bleiben, auch wenn im Mietvertrag Tierhaltung verboten wird
- Keine bunten Wände beim Auszug
- Energieausweis hilft bei der Wohnungssuche
- Bei fehlerhafter Betriebskostenabrechnung Widerspruch einlegen
- Illegale Untervermietung kann die Wohnung kosten
- Keine neue Wanne, wenn es auch billiger geht
- Rauchmelder lassen Bewohner ruhiger schlafen
- Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt
- Optische Mängel rechtfertigen keine Mietminderung
- Bei unpünktlicher Mietzahlung droht die Kündigung
- Neuer Betriebskostenspiegel zeigt: Heizkosten sind Preistreiber
- Schlüssel verloren – Mieter muss für Schließanlage nur bei Austausch zahlen
- Zigarettenqualm kann zur Wohnungskündigung führen
- Mieter muss Wohnung nicht zum Wohnen nutzen
- Energieexperten der Verbraucherzentralen kommen ins Haus