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Angebot einer Mietwohnung auf Touristenportalen kann zur Kündigung führen

Details
Kategorie: für Mieter
Veröffentlicht: 10. Februar 2015
Zugriffe: 6175

Berlin (kf). Mieter dürfen ihre Wohnung nicht ohne Zustimmung des Vermieters über Touristenportale anbieten. Sonst riskieren sie die fristlose Kündigung. Dabei kommt es noch nicht einmal darauf an, ob tatsächlich Touristen in der Wohnung übernachtet haben, so das Landgericht Berlin (AZ: 67 T 29/15).

Weiterlesen: Angebot einer Mietwohnung auf Touristenportalen kann zur Kündigung führen

  1. Mietschulden sind auch bei unverschuldeter Geldnot ein Kündigungsgrund
  2. Igel gehören nicht in die Mietwohnung
  3. Rauchfreie Zeiten auf dem Balkon
  4. Hund und Katze in der Wohnung – Vorher immer mit dem Vermieter sprechen
  5. Hausrecht verletzt – Mieter trug Vermieterin aus seiner Wohnung
  6. Berufstätiger Mieter muss tagsüber Handwerker in die Wohnung lassen
  7. Mieter darf gefährliches Wespennest sofort entfernen lassen
  8. Isolierfenster – Vermieter muss Vorkehrungen gegen Schimmel treffen
  9. Waschmaschine darf nicht verboten werden
  10. Kamera im Türspion ist unzulässig
  11. Kein Zugriff auf die Mieterkaution während des Mietverhältnisses
  12. Mieter müssen nicht zwangsläufig renovieren
  13. Mietverträge können "vererbt" werden
  14. Bescheinigung gefälscht - fristlose Kündigung
  15. Auch kleine Heimtiere brauchen viel Platz und Auslauf
  16. Eigenbedarf wird großzügig ausgelegt
  17. Vermieter muss Untervermietung aus Geldnot erlauben
  18. Mieter dürfen eine Markise auf ihrem Balkon anbringen
  19. Touristen sind keine normalen Untermieter
  20. Kauf der eigenen Mietwohnung will gut überlegt sein
  21. Die Katze darf bleiben, auch wenn im Mietvertrag Tierhaltung verboten wird
  22. Keine bunten Wände beim Auszug
  23. Energieausweis hilft bei der Wohnungssuche
  24. Bei fehlerhafter Betriebskostenabrechnung Widerspruch einlegen
  25. Illegale Untervermietung kann die Wohnung kosten
  26. Keine neue Wanne, wenn es auch billiger geht
  27. Rauchmelder lassen Bewohner ruhiger schlafen
  28. Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt
  29. Optische Mängel rechtfertigen keine Mietminderung
  30. Bei unpünktlicher Mietzahlung droht die Kündigung
  31. Neuer Betriebskostenspiegel zeigt: Heizkosten sind Preistreiber
  32. Schlüssel verloren – Mieter muss für Schließanlage nur bei Austausch zahlen
  33. Zigarettenqualm kann zur Wohnungskündigung führen
  34. Mieter muss Wohnung nicht zum Wohnen nutzen
  35. Energieexperten der Verbraucherzentralen kommen ins Haus

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