Berlin (kf). Garagen sollten nicht zweckentfremdet genutzt werden. Denn sie wurden nur als Stellplätze für Autos genehmigt. Wer Werkzeuge darin aufbewahrt, sie als Hobbyraum oder sogar für Partys nutzt, muss das von der zuständigen Baubehörde genehmigen lassen. Des dann handelt es sich um eine Nutzungsänderung des Gebäudes, informiert der Verband Privater Bauherren (VPB).

 

In vielen Garagen sammelt sich über die Jahre allerlei an, was mikt dem Auto nur entfernt oder gar nichts zu tun hat. Wer dort auch Reifen, Dachgepäckträger und Wagenheber lagert, muss sicherstellen, dass das Auto trotzdem problemlos hineinpasst.