Berlin (kf). Das Grundstück wird immer mehr zum Abenteuerspielplatz. Viele Eltern bauen für ihre Kinder Klettergerüste, Schaukeln, Trampolins und andere Spielgeräte auf. Im Sommer bietet der eigene Pool Abkühlung. Doch Vorsicht: Für manche Spielgeräte muss sogar eine Baugenehmigung eingeholt werden.
„Im Prinzip können Hausbesitzer ihr Eigentum so gestalten, wie sie wollen“, erklärt Kai Warnecke, von der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Deutschland. Selbst ein Riesen-Trampolin im Garten ist kein Problem, sofern es jederzeit auf- und abgebaut werden kann. „Ist es allerdings dauerhaft errichtet und fest im Boden verankert, ist unter Umständen eine Baugenehmigung notwendig. Das ist je nach Bundesland verschieden geregelt, sollte aber im Vorfeld geprüft werden.“
Bei der Wahl der Spielgeräte und ihres Standortes muss an die Nachbarn gedacht werden. Das Trampolin oder das Fußballtor gehören nicht direkt an den Grundstückszaun, sondern sind in einer abgelegenen Ecke besser aufgehoben. „Auch beim Spielen und Toben müssen Kinder und Jugendliche Rücksicht auf Andere nehmen. Abends und nachts gelten Ruhezeiten, ebenso wie in der Mittagszeit“, erklärt Kai Warnecke.
Beliebt, nicht nur bei den Jüngsten, ist der Swimmingpool vor dem Haus. „Auch hier ist zu prüfen, ob eine Baugenehmigung notwendig ist“, sagt der Experte. Ein kleiner Gartenpool mit bis zu 100 Kubikmetern Wasser sei in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei. Wird er aber größer geplant oder sogar überdacht, muss die zuständige Behörde zustimmen. „Besitzer von Teichen oder Pools müssen auch an ihre Verkehrssicherungspflicht denken“, betont Warnecke. Auf offenen Grundstücken sind solche Wasserflächen extra zu sichern, damit niemand hineinfallen kann. Ist allerdings das ganze Grundstück umzäunt, müssen keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden.