Berlin (kf). Bauherren sollten den Vertrag genau lesen, bevor sie ihn unterzeichnen. Und das am besten gemeinsam mit einem Experten. Denn es kommen Begriffe darin vor, die leicht missverstanden werden können. Zum Beispiel: bauseits.

 

Für Arbeiten, die „bauseits“ erledigt werden sollen, ist nämlich keinesfalls das Bauunternehmen zuständig, wie viele Laien annehmen. „'Bauseits' bedeutet, dass der Bauherr diese Aufgaben übernehmen muss“, erläutert Peter Würtenberger, Sachverständiger im Verband Privater Bauherren (VPB). Arbeiten, die bauseits erledigt werden müssen, führen also grundsätzlich zu Mehrkosten. Bauherren müssen deshalb unbedingt vor Vertragsabschluss klären, was bauseits erledigt werden muss - und was diese Extras kosten.

 

Klassische Arbeiten, die bauseits anfallen sind Aushub und Entsorgung beziehungsweise Lagerung des Aushubs. Auch die Erschließung des Grundstücks sowie die Hausanschlüsse gehören oft dazu, mitunter auch Baustrom und Bauwasser. „Nur wenige Firmen sagen dem Bauherrn offen, was da noch an Extras auf ihn zukommt. Die meisten tun es nicht.“ Nach VPB-Untersuchungen können sich solche Extras auf den Gegenwert eines Mittelklassewagens addieren.

 

Fast nie im Vertrag enthalten ist die Anlage des Gartens, die durchschnittlich 10.000 Euro kosten kann. Das ist aber nicht so problematisch, weil sich die meisten Menschen vom Garten genaue Vorstellungen machen können und bei der Anlage technisch nicht allzu viel schiefgehen kann. „Ganz anders beim Haus“, gibt Peter Würtenberger zu bedenken. Viele Bauherren beschäftigen sich nicht damit. Sie wissen weder, welche Baustoffe verwendet werden, noch welche Heizung sie bekommen oder welche Solaranlage. Sie unterzeichnen den Bauvertrag und schauen erst anschließend in die Pläne. „Das ist absolut verkehrt“, konstatiert der Sachverständige. „Sobald der Vertrag unterzeichnet ist, kostet jede Änderung Geld.“