Berlin (kf) Wichtige Bauunterlagen wie Pläne, Ausschreibungen und Verträge werden heutzutage oft nur noch über Internet basierte Projektmanagementsysteme (IBPM) oder so genannte „Projekträume“ ausgetauscht und gepflegt. Das ist hilfreich, denn die Plattformen, für die alle am Bau Beteiligten eine Lizenz bekommen, erlauben die laufende Kontrolle des Projektes. Doch die Onlinewelt hat auch ihre Tücken, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Denn diese Plattformen werden in der Regel nach Abschluss der Baumaßnahme geschlossen. Der Zugriff auf Pläne und Berechnungen ist dann nicht mehr möglich. So sind sie nicht als Archiv nutzbar. Auftraggeber, Planer und Firmen müssen also zusätzlich eigene Dokumentationen erstellen, denn sie unterliegen bestimmten Aufbewahrungspflichten, so die ARGE Baurecht.