Leipzig (kf). Verbraucher sollten Entgeltforderungen der Banken für die Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen nicht akzeptieren. Denn diese sind unzulässig. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin.
"Die aktuelle Rechtslage zum Berechnungsentgelt bei Vorfälligkeitsentschädigungen scheint sich noch nicht bei allen Anbietern herumgesprochen zu haben, oder sie wird ignoriert", meint Finanzexpertin Andrea Heyer. So fordere die BHW Bausparkasse für zwei Darlehen insgesamt 500 Euro. Auch andere Kreditgeber stellen ihren Kunden für die Berechnung einer Vorfälligkeits- oder einer Nichtabnahmeentschädigung ein pauschales Entgelt in Rechnung.
Um die Rechtmäßigkeit dieser Praxis wurde in den vergangenen drei Jahren vor Gerichten gestritten. Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. fällte eine verbraucherfreundliche Entscheidung ( AZ: 23 U 50/12), aber die klagende Commerzbank zog vor die letzte Instanz. Nun ist das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (AZ: XI ZR 180/13) beendet, denn die Bank hat ihre Revision zurückgenommen. Damit ist das Frankfurter Berufungsurteil rechtskräftig, mit dem die Bank zur Unterlassung der Verwendung ihrer diesbezüglichen Entgeltklausel verurteilt wurde.
Betroffene Kunden können zu Unrecht gezahlte Beträge - oft sind das mehrere hundert Euro - zurückfordern. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat dazu einen Musterbrief vorbereitet.