Berlin (kf) Vor einer Falle beim Wohnungskauf warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Manche Verkäufer sichern sich bei der Vertragsunterzeichnung Zustimmungsfristen, innerhalb derer die den Vertrag annehmen oder ablehnen können. Oft suchen sie in dieser Zeit nach solventeren Käufern und lassen die ersten Interessenten dann im Regen stehen.
Kaufinteressenten sollten sich vor der Unterschrift beim Notar den Vertrag also genau ansehen und vom Baurechtsanwalt erläutern lassen. Denn es gibt Feinheiten, die große Folgen haben können. Während manche Verträge sie ab sofort binden, halten sich Bauträger gelegentlich ein Hintertürchen offen. Sie schreiben eine Zustimmungsfrist hinein, die oft ziemlich lang ist.
So sichern sie sich den Kaufinteressenten, suchen aber parallel noch nach weiteren, möglichst solventeren Käufern, die bereit sind, für dieselbe Immobilie mehr zu zahlen. Je nachdem, wer am meisten bietet, der bekommt zum Schluss den Zuschlag des Bauträgers. Der andere geht leer aus, hat aber viel Ärger, weil er vielleicht schon seine alte Wohnung gekündigt und die Finanzierung angeschoben hat.