- Details
- Kategorie: für Eigentümer
- Zugriffe: 13124
Berlin (kf). Selbst genutztes Wohneigentum muss nicht zur Finanzierung des Elternunterhalts herangezogen werden. Zwar müssen Kinder für ihre Eltern Unterhalt bezahlen, wenn diese im Pflegeheim leben und nicht selbst für die Kosten aufkommen können. Aber die angemessene und von den Kindern selbst bewohnte Immobilie bleibt dabei unberücksichtigt. Auf diesen Beschluss des BGH weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin (AZ: XII ZR 269/12). Dem BGH zufolge sind „angemessene selbst genutzte Immobilien“ für zahlungspflichtige Kinder ein Teil ihrer eigenen Altersvorsorge.
Weiterlesen: Eigenheim muss nicht für den Elternunterhalt eingesetzt werden
- Energetische Modernisierung spart viele Jahre lang Heizkosten
- Sparsam und behaglich – Fußbodenheizungen haben viele Vorteile
- Beim Hausverkauf nie mehrere Makler einschalten
- Makler muss Identität seiner Kunden prüfen
- Bei Hitze den Keller möglichst nicht lüften
- Alles andere als langweilig - Mit Haustüren lassen sich Akzente setzen
- Vor dem Kauf Beschaffenheit des Grundstücks prüfen
- Höhere Notarkosten beim Immobilienkauf
- Bei Hagelschäden zahlt die Versicherung
- Bei Schwarzarbeit kein Recht auf Mängelbeseitigung
- Kombinieren spart Geld und Baustress
- Ferienwohnungen nicht überall erlaubt