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Eigenheim muss nicht für den Elternunterhalt eingesetzt werden

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Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 30. August 2013
Zugriffe: 13124

Berlin (kf). Selbst genutztes Wohneigentum muss nicht zur Finanzierung des Elternunterhalts herangezogen werden. Zwar müssen Kinder für ihre Eltern Unterhalt bezahlen, wenn diese im Pflegeheim leben und nicht selbst für die Kosten aufkommen können. Aber die angemessene und von den Kindern selbst bewohnte Immobilie bleibt dabei unberücksichtigt. Auf diesen Beschluss des BGH weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin (AZ: XII ZR 269/12). Dem BGH zufolge sind „angemessene selbst genutzte Immobilien“ für zahlungspflichtige Kinder ein Teil ihrer eigenen Altersvorsorge.

Weiterlesen: Eigenheim muss nicht für den Elternunterhalt eingesetzt werden

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  2. Sparsam und behaglich – Fußbodenheizungen haben viele Vorteile
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  4. Makler muss Identität seiner Kunden prüfen
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  7. Vor dem Kauf Beschaffenheit des Grundstücks prüfen
  8. Höhere Notarkosten beim Immobilienkauf
  9. Bei Hagelschäden zahlt die Versicherung
  10. Bei Schwarzarbeit kein Recht auf Mängelbeseitigung
  11. Kombinieren spart Geld und Baustress
  12. Ferienwohnungen nicht überall erlaubt

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