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Neu ab Oktober: Übereilungsschutz beim Immobilienkauf

Details
Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 26. September 2013
Zugriffe: 9337

Berlin (kf). Ab 1. Oktober 2013 gelten neue Regeln für notarielle Beurkundungen. Das „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren“ schützt dann Käufer von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen vor vorschnellen Entscheidungen. Es sieht vor, dass sie garantiert 14 Tage vor einem notariellen Beurkundungstermin alle Vertragsunterlagen für ihren Immobilienkauf in der Hand haben. Darauf weist der Verband privater Bauherren (VPB) hin.

Weiterlesen: Neu ab Oktober: Übereilungsschutz beim Immobilienkauf

  1. Eigenheim muss nicht für den Elternunterhalt eingesetzt werden
  2. Energetische Modernisierung spart viele Jahre lang Heizkosten
  3. Sparsam und behaglich – Fußbodenheizungen haben viele Vorteile
  4. Beim Hausverkauf nie mehrere Makler einschalten
  5. Makler muss Identität seiner Kunden prüfen
  6. Bei Hitze den Keller möglichst nicht lüften
  7. Alles andere als langweilig - Mit Haustüren lassen sich Akzente setzen
  8. Vor dem Kauf Beschaffenheit des Grundstücks prüfen
  9. Höhere Notarkosten beim Immobilienkauf
  10. Bei Hagelschäden zahlt die Versicherung
  11. Bei Schwarzarbeit kein Recht auf Mängelbeseitigung
  12. Kombinieren spart Geld und Baustress
  13. Ferienwohnungen nicht überall erlaubt

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