- Details
- Kategorie: für Eigentümer
- Zugriffe: 9337
Berlin (kf). Ab 1. Oktober 2013 gelten neue Regeln für notarielle Beurkundungen. Das „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren“ schützt dann Käufer von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen vor vorschnellen Entscheidungen. Es sieht vor, dass sie garantiert 14 Tage vor einem notariellen Beurkundungstermin alle Vertragsunterlagen für ihren Immobilienkauf in der Hand haben. Darauf weist der Verband privater Bauherren (VPB) hin.
Weiterlesen: Neu ab Oktober: Übereilungsschutz beim Immobilienkauf
- Eigenheim muss nicht für den Elternunterhalt eingesetzt werden
- Energetische Modernisierung spart viele Jahre lang Heizkosten
- Sparsam und behaglich – Fußbodenheizungen haben viele Vorteile
- Beim Hausverkauf nie mehrere Makler einschalten
- Makler muss Identität seiner Kunden prüfen
- Bei Hitze den Keller möglichst nicht lüften
- Alles andere als langweilig - Mit Haustüren lassen sich Akzente setzen
- Vor dem Kauf Beschaffenheit des Grundstücks prüfen
- Höhere Notarkosten beim Immobilienkauf
- Bei Hagelschäden zahlt die Versicherung
- Bei Schwarzarbeit kein Recht auf Mängelbeseitigung
- Kombinieren spart Geld und Baustress
- Ferienwohnungen nicht überall erlaubt