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Kalte Winterluft zum Trocknen des Kellers nutzen

Details
Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 23. November 2016
Zugriffe: 5393

 

Bonn (kf). Herbst und Winter sind gute Zeiten, um den Keller mal richtig durch zu lüften. Denn wenn die Luft draußen kälter ist als die im Inneren, kann man feuchte Keller durch Stoßlüftung trockener machen, sagt Birgit Thielmann, Bau- und Energieberaterin beim Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE).

 

Weiterlesen: Kalte Winterluft zum Trocknen des Kellers nutzen

  1. Immobilienanzeigen müssen Angaben zum Energieverbrauch enthalten
  2. Vorsicht vor Billig-Thermografie
  3. Verkäufer darf Wasser im Keller nicht verschweigen
  4. Handynummer schützt Parksünder nicht vor dem Abschleppen
  5. Kein eigenmächtiger Austausch von Fenstern in der WEG
  6. Drohne darf nicht übers Nachbargrundstück fliegen
  7. Privatpool auf Terrasse nur mit Zustimmung der WEG
  8. Solaranlage - Streit um Licht und Schatten
  9. Neubauten vor dem Einzug gründlich trocknen
  10. Werbeprospekte von Hausanbietern sagen nicht viel aus
  11. Nachbar haftet nach Abriss für Schäden an der Grenzwand
  12. Feuchtigkeit ist Auslöser für Schimmel im Gebäude
  13. Vor dem Grundstückskauf Bebauungsplan einsehen
  14. Das Baugrundrisiko trägt grundsätzlich der Bauherr
  15. Risiko Trennung - Immobilienkauf ohne Trauschein hat viele Tücken
  16. Schimmel liebt dauerhafte Feuchtigkeit
  17. Schneeräumen ist haushaltsnahe Dienstleistung
  18. Kameraüberwachung auf eigenem Grundstück erlaubt
  19. Lastenzuschuss hilft in Notlagen
  20. Vor dem Kellerausbau Baugenehmigung einholen
  21. Fünf Anzeichen, dass die Heizung schwächelt
  22. Mögliche Erschließungskosten einplanen
  23. Dachschaden – Eigentümergemeinschaft muss nicht immer zahlen
  24. Neue Dächer nur noch mit Dachklammern
  25. Wer zahlt den Makler und wieviel steht ihm zu?
  26. Im Ruhestand kann die Immobilie zur Last werden
  27. Unsanierte Häuser haben großes Einsparpotenzial
  28. Beim Schallschutz reicht DIN 4109 nicht aus
  29. Bußgelder bei unvollständigen Immobilienanzeigen
  30. Energieeinsparverordnung gilt auch für Gebrauchtimmobilien
  31. Frühjahrscheck fürs Dach
  32. WEG haben Verbraucherrechte
  33. Internetportal informiert über Förderung bei energetischer Sanierung
  34. Der Erfolg zählt – Ohne Leistung keine Zahlung
  35. Solaranlage braucht Frühjahrscheck
  36. Einer zahlt für alle
  37. Im Winter steigt die Schimmelgefahr
  38. Baumwurzeln können Schäden am Haus anrichten
  39. Das richtige Fenster am richtigen Ort
  40. Pellets richtig lagern, sonst kann es gefährlich werden
  41. Ex-Schwiegersohn darf geschenkten Hausanteil nicht verkaufen
  42. Widerrufsrecht schriftlich fixieren
  43. Sonderwünsche können teuer werden
  44. Schlussrechnung erst nach der Bauabnahme fällig
  45. Für die Sanierung des Gemeinschaftseigentums müssen alle zahlen
  46. Keine Zweitwohnungssteuer für Kapitalanlage
  47. Winterdienst auch auf der Fahrbahn
  48. Jetzt Markisen reinigen und „einwintern“
  49. Wohnungseigentum in der Gemeinschaft- Vorsicht Kostenfalle
  50. Beim Immobilienverkauf lauern Haftungsrisiken für den Verkäufer

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