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Schlüssel verloren – Mieter muss für Schließanlage nur bei Austausch zahlen

Details
Kategorie: für Mieter
Veröffentlicht: 14. August 2013
Zugriffe: 14532

Karlsruhe (kf). Der Mieter muss bei Schlüsselverlust nur dann eine neue Schließanlage bezahlen, wenn diese tatsächlich ausgetauscht wird. Das entschied der Bundesgerichtshof ( AZ: VIII ZR 205/13).

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