report presseagentur berlin
  • Startseite
  • Themendienst Bauen und Wohnen
    • für Mieter
    • für Vermieter
    • für Eigentümer
    • Lifestyle
  • wer wir sind
  • Kontakt
  • Impressum & Datenschutz

Optische Mängel rechtfertigen keine Mietminderung

Details
Kategorie: für Mieter
Veröffentlicht: 10. September 2013
Zugriffe: 5796

München (kf) Rein optische Beeinträchtigungen der Wohnung wie Verfärbungen am Parkett berechtigen den Mieter nicht dazu, die Miete zu mindern. Denn dieser Mangel führt nur zu einer unerheblichen Minderung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache, urteilte das Münchener Amtsgericht (AZ: 474 C 2793/12).

Weiterlesen: Optische Mängel rechtfertigen keine Mietminderung

  1. Bei unpünktlicher Mietzahlung droht die Kündigung
  2. Neuer Betriebskostenspiegel zeigt: Heizkosten sind Preistreiber
  3. Schlüssel verloren – Mieter muss für Schließanlage nur bei Austausch zahlen
  4. Zigarettenqualm kann zur Wohnungskündigung führen
  5. Mieter muss Wohnung nicht zum Wohnen nutzen
  6. Energieexperten der Verbraucherzentralen kommen ins Haus

Seite 53 von 59

  • 48
  • 49
  • 50
  • 51
  • 52
  • 53
  • 54
  • 55
  • 56
  • 57

Aktuelle Beiträge

  • Vorsicht vor vermeintlichen Schnäppchen bei Zwangsversteigerungen
  • Mieter darf Türspion einbauen
  • Viele Energieausweise laufen bald ab
  • Für Betriebskostenabrechnung gilt die tatsächliche Wohnfläche
  • Fünf Fehler, die Häuslebauer unbedingt vermeiden sollten

Beliebte Beiträge

  • Nachbar muss nach Hausabriss die gemeinsame Giebelwand dämmen lassen
  • Lastenzuschuss hilft in Notlagen
  • Gartenpflege im Mietvertrag - Mieter muss die Hecke nicht schneiden
  • Schlüssel verloren – Mieter muss für Schließanlage nur bei Austausch zahlen
  • Energieexperten der Verbraucherzentralen kommen ins Haus
  • Passwort vergessen?
  • Benutzername vergessen?