Berlin (kf). Bei Eigenbedarf an ihrer Wohnung haben Vermieter das Recht, den Mietvertrag des Mieters zu beenden. Allerdings sind der Kündigung Grenzen gesetzt. Die Person, die die Räume künftig bewohnen will, muss dafür auch berechtigt sein. "Berechtigte Personen können der Vermieter selbst, seine Verwandten oder auch Haushaltsangehörige sein", erklärt Ulrich Löhlein, Leiter Servicecenter Immobilienverwaltung im Immobilienverband Deutschland (IVD).