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Für Betriebskostenabrechnung gilt die tatsächliche Wohnfläche

Details
Kategorie: für Vermieter
Veröffentlicht: 21. Juni 2018
Zugriffe: 8610

Karlsruhe (kf). Für die Verteilung von Betriebskosten nach Wohnfläche kommt es auf die tatsächliche und nicht auf die vereinbarte Wohnungsgröße an. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor ( AZ.: VIII ZR 220/17) Damit gibt der BGH seine Rechtsprechung auf, dass die vereinbarte Wohnfläche maßgeblich ist, wenn diese nicht mehr als 10 Prozent von der tatsächlichen abweicht.

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  1. AG München: Bei typischer Modernisierung ist auch ein sehr starker Mietanstieg gerechtfertigt
  2. Mieter müssen keine Verwaltungskosten zahlen
  3. Zuschlag für Schönheitsreparaturen gehört zur Miete
  4. Eigenbedarf- Engere Grenzen für Vermieter
  5. Nutzungsentschädigung in Höhe der Marktmiete
  6. Vermieter muss Einzug des Mieters bescheinigen
  7. Vermieter muss quasi unsichtbare Parabolantenne dulden
  8. Wildschweine im Garten sind Wohnungsmangel
  9. Bei Untervermietung an Touristen ist die Kündigung gerechtfertigt
  10. Farbe der Wohnungstür ist Sache des Vermieters
  11. Schneeräumen ist Sache des Vermieters
  12. Kündigung nach falscher Selbstauskunft des Mieters
  13. Neu: Vermieter muss Einzug des Mieters bestätigen
  14. Kleinreparaturklausel gilt nicht für Flurbeleuchtung
  15. Eine Brause über der Wanne ist keine Duschmöglichkeit
  16. Dienstleister haftet für Fehler bei der Heizkostenabrechnung
  17. Allgemein zugänglicher Mietspiegel muss nicht kostenlos sein
  18. Vermieter muss keine Auskunft über Informanten geben
  19. Mieter müssen mit Bauarbeiten rechnen, aber nicht immer
  20. Bei Wohnungsbrand muss Versicherung des Vermieters zahlen
  21. Vermieter darf in Mietwohnung nicht fotografieren
  22. Eine Sanierung macht das Gebäude nicht jünger
  23. Die Hecke gehört zum Grundstück
  24. Mietvertrag immer schriftlich abschließen, auch beim Wohnen auf Zeit
  25. Erdgeschossmieter können zum Abschließen der Haustür verpflichtet werden
  26. Schäden durch Haustiere sind keine normale Abnutzung der Wohnung
  27. Verweigert der Vermieter eine berechtigte Untervermietung, muss er den Mietausfall zahlen
  28. Eigenbedarf auch für Zweitwohnung möglich
  29. Vermieter dürfen Wohnungen der Mieter nur mit Einverständnis betreten
  30. Internetfernsehen statt Parabolantenne
  31. Messgerät defekt – Vermieter muss Heizkosten anders abrechnen
  32. Privatwohnung als Geschäftsadresse spricht für ihre gewerbliche Nutzung
  33. Vermieter sollten SEPA-Umstellung nicht unterschätzen
  34. Räum- und Streudienst – Mieter können herangezogen werden
  35. Auch der Vermieter muss dezent streichen
  36. Fürs Laub ist der Vermieter zuständig
  37. Laminat ist kein hochwertiger Bodenbelag im Sinne des Mietspiegels
  38. IVD: Kappungsgrenze von 15 Prozent gilt nicht bei Neuvermietung
  39. Vermieter müssen alte Wärme- und Warmwasserzähler austauschen
  40. Vermieter darf Pavillon auf der Terrasse verbieten
  41. Sommerhitze im Büro ist kein Grund zur Mietminderung
  42. Eigenbedarf muss gut begründet werden

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