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Bei fehlerhafter Betriebskostenabrechnung Widerspruch einlegen

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Kategorie: für Mieter
Veröffentlicht: 24. Oktober 2013
Zugriffe: 6470

Köln (kf). Jetzt flattern vielen Mietern wieder die Betriebskostenabrechnungen ins Haus. Etliche davon sind fehlerhaft. Damit sie nicht zuviel zahlen, sollten Mieter die Unterlagen genau prüfen und gegebenenfalls beim Vermieter Widerspruch einlegen. Darauf weist der Anwalt-Suchservice hin.

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