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Nutzungsentschädigung in Höhe der Marktmiete

Details
Kategorie: für Vermieter
Veröffentlicht: 07. Februar 2017
Zugriffe: 5375

Karlsruhe (kf). Mieter, die trotz wirksamer Kündigung nicht ausziehen, müssen dem Vermieter eine Nutzungsentschädigung zahlen. Diese kann viel höher ausfallen als die bisher gezahlte Miete. Denn der Vermieter darf die Zahlung in Höhe der Marktmiete verlangen, also der Miete, die er bei einer Neuvermietung erzielen könnte. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (AZ.: VIII ZR 17/16).

 

Weiterlesen: Nutzungsentschädigung in Höhe der Marktmiete

  1. Vermieter muss Einzug des Mieters bescheinigen
  2. Vermieter muss quasi unsichtbare Parabolantenne dulden
  3. Wildschweine im Garten sind Wohnungsmangel
  4. Bei Untervermietung an Touristen ist die Kündigung gerechtfertigt
  5. Farbe der Wohnungstür ist Sache des Vermieters
  6. Schneeräumen ist Sache des Vermieters
  7. Kündigung nach falscher Selbstauskunft des Mieters
  8. Neu: Vermieter muss Einzug des Mieters bestätigen
  9. Kleinreparaturklausel gilt nicht für Flurbeleuchtung
  10. Eine Brause über der Wanne ist keine Duschmöglichkeit
  11. Dienstleister haftet für Fehler bei der Heizkostenabrechnung
  12. Allgemein zugänglicher Mietspiegel muss nicht kostenlos sein
  13. Vermieter muss keine Auskunft über Informanten geben
  14. Mieter müssen mit Bauarbeiten rechnen, aber nicht immer
  15. Bei Wohnungsbrand muss Versicherung des Vermieters zahlen
  16. Vermieter darf in Mietwohnung nicht fotografieren
  17. Eine Sanierung macht das Gebäude nicht jünger
  18. Die Hecke gehört zum Grundstück
  19. Mietvertrag immer schriftlich abschließen, auch beim Wohnen auf Zeit
  20. Erdgeschossmieter können zum Abschließen der Haustür verpflichtet werden
  21. Schäden durch Haustiere sind keine normale Abnutzung der Wohnung
  22. Verweigert der Vermieter eine berechtigte Untervermietung, muss er den Mietausfall zahlen
  23. Eigenbedarf auch für Zweitwohnung möglich
  24. Vermieter dürfen Wohnungen der Mieter nur mit Einverständnis betreten
  25. Internetfernsehen statt Parabolantenne
  26. Messgerät defekt – Vermieter muss Heizkosten anders abrechnen
  27. Privatwohnung als Geschäftsadresse spricht für ihre gewerbliche Nutzung
  28. Vermieter sollten SEPA-Umstellung nicht unterschätzen
  29. Räum- und Streudienst – Mieter können herangezogen werden
  30. Auch der Vermieter muss dezent streichen
  31. Fürs Laub ist der Vermieter zuständig
  32. Laminat ist kein hochwertiger Bodenbelag im Sinne des Mietspiegels
  33. IVD: Kappungsgrenze von 15 Prozent gilt nicht bei Neuvermietung
  34. Vermieter müssen alte Wärme- und Warmwasserzähler austauschen
  35. Vermieter darf Pavillon auf der Terrasse verbieten
  36. Sommerhitze im Büro ist kein Grund zur Mietminderung
  37. Eigenbedarf muss gut begründet werden

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