report presseagentur berlin
  • Startseite
  • Themendienst Bauen und Wohnen
    • für Mieter
    • für Vermieter
    • für Eigentümer
    • Lifestyle
  • wer wir sind
  • Kontakt
  • Impressum & Datenschutz

Vermieter muss Einzug des Mieters bescheinigen

Details
Kategorie: für Vermieter
Veröffentlicht: 16. November 2016
Zugriffe: 5184

Berlin (kf). Seit 1. November 2016 müssen Vermieter der Meldebehörde nur den Einzug, aber nicht mehr den Auszug eines Mieters mitteilen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Damit fällt die seit dem 1. November 2015 geltende Regelung weg, wonach Mieter und Vermieter laut Bundesmeldegesetz sowohl den Einzug als auch den Auszug eines Mieters bei der Behörde melden müssen.

 

 

Weiterlesen: Vermieter muss Einzug des Mieters bescheinigen

  1. Vermieter muss quasi unsichtbare Parabolantenne dulden
  2. Wildschweine im Garten sind Wohnungsmangel
  3. Bei Untervermietung an Touristen ist die Kündigung gerechtfertigt
  4. Farbe der Wohnungstür ist Sache des Vermieters
  5. Schneeräumen ist Sache des Vermieters
  6. Kündigung nach falscher Selbstauskunft des Mieters
  7. Neu: Vermieter muss Einzug des Mieters bestätigen
  8. Kleinreparaturklausel gilt nicht für Flurbeleuchtung
  9. Eine Brause über der Wanne ist keine Duschmöglichkeit
  10. Dienstleister haftet für Fehler bei der Heizkostenabrechnung
  11. Allgemein zugänglicher Mietspiegel muss nicht kostenlos sein
  12. Vermieter muss keine Auskunft über Informanten geben
  13. Mieter müssen mit Bauarbeiten rechnen, aber nicht immer
  14. Bei Wohnungsbrand muss Versicherung des Vermieters zahlen
  15. Vermieter darf in Mietwohnung nicht fotografieren
  16. Eine Sanierung macht das Gebäude nicht jünger
  17. Die Hecke gehört zum Grundstück
  18. Mietvertrag immer schriftlich abschließen, auch beim Wohnen auf Zeit
  19. Erdgeschossmieter können zum Abschließen der Haustür verpflichtet werden
  20. Schäden durch Haustiere sind keine normale Abnutzung der Wohnung
  21. Verweigert der Vermieter eine berechtigte Untervermietung, muss er den Mietausfall zahlen
  22. Eigenbedarf auch für Zweitwohnung möglich
  23. Vermieter dürfen Wohnungen der Mieter nur mit Einverständnis betreten
  24. Internetfernsehen statt Parabolantenne
  25. Messgerät defekt – Vermieter muss Heizkosten anders abrechnen
  26. Privatwohnung als Geschäftsadresse spricht für ihre gewerbliche Nutzung
  27. Vermieter sollten SEPA-Umstellung nicht unterschätzen
  28. Räum- und Streudienst – Mieter können herangezogen werden
  29. Auch der Vermieter muss dezent streichen
  30. Fürs Laub ist der Vermieter zuständig
  31. Laminat ist kein hochwertiger Bodenbelag im Sinne des Mietspiegels
  32. IVD: Kappungsgrenze von 15 Prozent gilt nicht bei Neuvermietung
  33. Vermieter müssen alte Wärme- und Warmwasserzähler austauschen
  34. Vermieter darf Pavillon auf der Terrasse verbieten
  35. Sommerhitze im Büro ist kein Grund zur Mietminderung
  36. Eigenbedarf muss gut begründet werden

Seite 7 von 43

  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11

Aktuelle Beiträge

  • Vorsicht vor vermeintlichen Schnäppchen bei Zwangsversteigerungen
  • Mieter darf Türspion einbauen
  • Viele Energieausweise laufen bald ab
  • Für Betriebskostenabrechnung gilt die tatsächliche Wohnfläche
  • Fünf Fehler, die Häuslebauer unbedingt vermeiden sollten

Beliebte Beiträge

  • Nachbar muss nach Hausabriss die gemeinsame Giebelwand dämmen lassen
  • Lastenzuschuss hilft in Notlagen
  • Gartenpflege im Mietvertrag - Mieter muss die Hecke nicht schneiden
  • Schlüssel verloren – Mieter muss für Schließanlage nur bei Austausch zahlen
  • Energieexperten der Verbraucherzentralen kommen ins Haus
  • Passwort vergessen?
  • Benutzername vergessen?