report presseagentur berlin
  • Startseite
  • Themendienst Bauen und Wohnen
    • für Mieter
    • für Vermieter
    • für Eigentümer
    • Lifestyle
  • wer wir sind
  • Kontakt
  • Impressum & Datenschutz

Bei Untervermietung an Touristen ist die Kündigung gerechtfertigt

Details
Kategorie: für Vermieter
Veröffentlicht: 11. März 2016
Zugriffe: 5340

München (kf). Mietern, die ihre Wohnung regelmäßig Touristen überlassen, droht die außerordentliche Kündigung. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (AZ: 432 C 8687/15).

 

Weiterlesen: Bei Untervermietung an Touristen ist die Kündigung gerechtfertigt

  1. Farbe der Wohnungstür ist Sache des Vermieters
  2. Schneeräumen ist Sache des Vermieters
  3. Kündigung nach falscher Selbstauskunft des Mieters
  4. Neu: Vermieter muss Einzug des Mieters bestätigen
  5. Kleinreparaturklausel gilt nicht für Flurbeleuchtung
  6. Eine Brause über der Wanne ist keine Duschmöglichkeit
  7. Dienstleister haftet für Fehler bei der Heizkostenabrechnung
  8. Allgemein zugänglicher Mietspiegel muss nicht kostenlos sein
  9. Vermieter muss keine Auskunft über Informanten geben
  10. Mieter müssen mit Bauarbeiten rechnen, aber nicht immer
  11. Bei Wohnungsbrand muss Versicherung des Vermieters zahlen
  12. Vermieter darf in Mietwohnung nicht fotografieren
  13. Eine Sanierung macht das Gebäude nicht jünger
  14. Die Hecke gehört zum Grundstück
  15. Mietvertrag immer schriftlich abschließen, auch beim Wohnen auf Zeit
  16. Erdgeschossmieter können zum Abschließen der Haustür verpflichtet werden
  17. Schäden durch Haustiere sind keine normale Abnutzung der Wohnung
  18. Verweigert der Vermieter eine berechtigte Untervermietung, muss er den Mietausfall zahlen
  19. Eigenbedarf auch für Zweitwohnung möglich
  20. Vermieter dürfen Wohnungen der Mieter nur mit Einverständnis betreten
  21. Internetfernsehen statt Parabolantenne
  22. Messgerät defekt – Vermieter muss Heizkosten anders abrechnen
  23. Privatwohnung als Geschäftsadresse spricht für ihre gewerbliche Nutzung
  24. Vermieter sollten SEPA-Umstellung nicht unterschätzen
  25. Räum- und Streudienst – Mieter können herangezogen werden
  26. Auch der Vermieter muss dezent streichen
  27. Fürs Laub ist der Vermieter zuständig
  28. Laminat ist kein hochwertiger Bodenbelag im Sinne des Mietspiegels
  29. IVD: Kappungsgrenze von 15 Prozent gilt nicht bei Neuvermietung
  30. Vermieter müssen alte Wärme- und Warmwasserzähler austauschen
  31. Vermieter darf Pavillon auf der Terrasse verbieten
  32. Sommerhitze im Büro ist kein Grund zur Mietminderung
  33. Eigenbedarf muss gut begründet werden

Seite 10 von 43

  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14

Aktuelle Beiträge

  • Vorsicht vor vermeintlichen Schnäppchen bei Zwangsversteigerungen
  • Mieter darf Türspion einbauen
  • Viele Energieausweise laufen bald ab
  • Für Betriebskostenabrechnung gilt die tatsächliche Wohnfläche
  • Fünf Fehler, die Häuslebauer unbedingt vermeiden sollten

Beliebte Beiträge

  • Nachbar muss nach Hausabriss die gemeinsame Giebelwand dämmen lassen
  • Lastenzuschuss hilft in Notlagen
  • Gartenpflege im Mietvertrag - Mieter muss die Hecke nicht schneiden
  • Schlüssel verloren – Mieter muss für Schließanlage nur bei Austausch zahlen
  • Energieexperten der Verbraucherzentralen kommen ins Haus
  • Passwort vergessen?
  • Benutzername vergessen?