Berlin (kf). Bauherren sind für die Sicherheit auf ihrer Baustelle verantwortlich. Sobald Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle arbeiten, muss der Auftraggeber einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) beauftragen. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam. Der Einsatz dieser Koordinatoren muss schon in der Planungsphase bedacht werden.

 

Sie benötigen spezielle Qualifikationen. Sicherheitskoordinatoren müssen Architekt, Ingenieur, staatlich geprüfte Techniker oder Meister sein, mindestens zwei Jahre berufliche Erfahrung gesammelt haben und eine entsprechende Zusatzqualifikation im Bereich der Arbeitssicherheit nachweisen.

 

 

 Seit 1998 regelt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - kurz Baustellenverordnung oder BaustellV - , welche Pflichten der Auftraggeber im Einzelnen hat. Dazu gehört auch die Bestellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren.