Köln (kf). Eine Solaranlage auf dem Dach kann einen handfesten Nachbarschaftsstreit auslösen, zum Beispiel, wenn zum die Sonne durch die Lichtreflexion unangenehm blendet. Fällt das Licht auf die Terrasse oder ins Wohnzimmer des Nachbarn, muss sich der Geschädigte nicht zwangsläufig mit der Beeinträchtigung abfinden. "Immer wieder landen Streitigkeiten von Nachbarn wegen der Blendung durch Solaranlagen vor Gericht", weiß Willi Vaaßen, Experte für Solaranlagen bei TÜV Rheinland.

 

Aber auch eine so genannte Verschattung kann stören. Werfen Bäume ihren Schatten auf die Solaranlage, wird der Betrieb unter Umständen unwirtschaftlich. Wenn die Module in Reihe geschaltet sind, reicht schon eine Teilverschattung aus, um den Ertrag der gesamten Anlage sinken zu lassen.

 

Ein Recht auf garantierte und ungestörte Solarstrahlung gibt es allerdings nicht, so Vaaßen. Deshalb könne ein Geschädigter vom Nachbarn keine Entschädigung dafür verlangen, dass durch Schatten weniger Strom produziert wurde, als möglich gewesen wäre.

 

Willi Vaaßen rät dazu, das Umfeld schon bei der Planung der Anlage von einem Profi begutachten zu lassen, bevor eine Solaranlage aufs Dach gebaut wird. Der könne auch abzuschätzen, ob Pflanzen auf dem Nachbargrundstück absehbar zu stattlichen Schattenspendern werden.