Düsseldorf (kf). Wenn ein Mieter stark raucht und die Wohnung nicht ausreichend lüftet, riskiert er die Kündigung. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf hervor (AZ: 24 C 1355/13), das allerdings noch nicht rechtskräftig ist.

 

Grundsätzlich dürfen Mieter zwar in ihrer Wohnung rauchen, das gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch. Der Vermieter eines Mehrparteienhauses muss es jedoch nicht dulden, wenn Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer unzumutbaren Geruchsbelästigung führt. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit der weiteren Mieter sei vorrangig gegenüber der allgemeinen Handlungsfreiheit des Rauchers, so das Gericht.

Der starke Raucher hatte trotz Abmahnungen seine Wohnung nur unzureichend gelüftet, so dass der Zigarettenrauch in das Treppenhaus zog und im gesamten Haus zu einer gesundheitsgefährdenden Geruchsbelästigung führte. Darin sah das Gericht einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung.