München (kf). Nachbarn müssen es hinnehmen, wenn Kinder regelmäßig Musikinstrumente spielen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden (AZ.: 171 C 14312/16).

 

Geklagt hatten Nachbarn in einem allgemeinen Wohngebiet. Sie störten sich daran, dass die vier minderjährigen Kinder im Nachbarhaus seit Jahren regelmäßig Musikinstrumente (Schlagzeug, Tenorhorn und Saxofon) spielen. Sie würden auch während der vorgeschriebenen Ruhezeiten regelmäßig musizieren, behaupteten sie. Die Lautstärke erreiche regelmäßig Werte von deutlich über 55 dB, teilweise bis zu 70 dB. Sie verlangten, dass die Kinder der Beklagten das Musizieren unterlassen, weil dadurch die Nutzung ihres Anwesens wesentlich beeinträchtigt werde.

 

Das Amtsgericht wies die Klage ab. Es kam nach Auswertung der Lärmprotokolle zu dem Ergebnis, dass in den Mittagsstunden in aller Regel nicht musiziert werde. Zwar möge es einige wenige Ausreißer gegeben haben. Hier sei aber zu berücksichtigten, dass es sich bei dem Lärmverursachern um minderjährige Kinder handelt. Von diesen könne nicht ohne weiteres die Einhaltung von Regeln verlangt werden wie bei volljährigen Personen.

 

Das AG verzichtete darauf, die Lautstärke von einem Sachverständigen messen zu lassen. Es stellte zwar fest, dass insbesondere das Schlagzeug deutlich - auch bei geschlossenen Fenstern - zu hören gewesen sei. Der Geräuschpegel habe aber nicht den Grad der Unzumutbarkeit erreicht.