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Hausrecht verletzt – Mieter trug Vermieterin aus seiner Wohnung

Details
Kategorie: für Mieter
Veröffentlicht: 18. September 2014
Zugriffe: 6605

Karlsruhe (kf). Ein Vermieter darf in der Wohnung seines Mieters nicht eigenmächtig alle Räume betreten und ungefragt Gegenstände anfassen. Das verletzt das Hausrecht des Bewohners. Wer so etwas tut, muss schon mal damit rechnen, vom Mieter aus dem Haus getragen zu werden. Wie es in einem Fall geschah, über den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatten (AZ: VIII ZR 289/13).

Weiterlesen: Hausrecht verletzt – Mieter trug Vermieterin aus seiner Wohnung

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  2. Mieter darf gefährliches Wespennest sofort entfernen lassen
  3. Isolierfenster – Vermieter muss Vorkehrungen gegen Schimmel treffen
  4. Waschmaschine darf nicht verboten werden
  5. Kamera im Türspion ist unzulässig
  6. Kein Zugriff auf die Mieterkaution während des Mietverhältnisses
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  9. Bescheinigung gefälscht - fristlose Kündigung
  10. Auch kleine Heimtiere brauchen viel Platz und Auslauf
  11. Eigenbedarf wird großzügig ausgelegt
  12. Vermieter muss Untervermietung aus Geldnot erlauben
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  14. Touristen sind keine normalen Untermieter
  15. Kauf der eigenen Mietwohnung will gut überlegt sein
  16. Die Katze darf bleiben, auch wenn im Mietvertrag Tierhaltung verboten wird
  17. Keine bunten Wände beim Auszug
  18. Energieausweis hilft bei der Wohnungssuche
  19. Bei fehlerhafter Betriebskostenabrechnung Widerspruch einlegen
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  22. Rauchmelder lassen Bewohner ruhiger schlafen
  23. Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt
  24. Optische Mängel rechtfertigen keine Mietminderung
  25. Bei unpünktlicher Mietzahlung droht die Kündigung
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  30. Energieexperten der Verbraucherzentralen kommen ins Haus

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