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- Kategorie: für Mieter
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Karlsruhe (kf). Ein Vermieter darf in der Wohnung seines Mieters nicht eigenmächtig alle Räume betreten und ungefragt Gegenstände anfassen. Das verletzt das Hausrecht des Bewohners. Wer so etwas tut, muss schon mal damit rechnen, vom Mieter aus dem Haus getragen zu werden. Wie es in einem Fall geschah, über den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatten (AZ: VIII ZR 289/13).
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