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Mieter darf gefährliches Wespennest sofort entfernen lassen

Details
Kategorie: für Mieter
Veröffentlicht: 13. August 2014
Zugriffe: 6554

Würzburg (kf). Geht von einem Wespennest eine akute Gefahr für den Mieter aus, darf dieser es sofort entfernen lassen, auch wenn er den Vermieter vorher darüber nicht informieren konnte. Der Vermieter muss die Kosten erstatten. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Würzburg hervor (AZ: 13 C 2751/13).

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