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Waschmaschine darf nicht verboten werden

Details
Kategorie: für Mieter
Veröffentlicht: 11. Juni 2014
Zugriffe: 6377

Freiburg (kf). Mieter dürfen Waschmaschine und Trockner betreiben, auch wenn die damit verbundenen Geräusche außerhalb der Wohnung zu hören sind. Die gegenseitige Rücksichtnahme einer Hausgemeinschaft geht nicht so weit, dass solche Hausgeräte nicht betrieben werden dürfen. Die Geräusche sind als sozialadäquat hinzunehmen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Freiburg weist der Infodienst Recht und Steuern der LBS hin (AZ: 9 S 60/13).

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