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- Kategorie: für Mieter
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München (kf). Mieter dürfen den Flur vor ihrer Wohnung nicht mit einer Kamera im Türspion überwachen. Das entschied das Amtsgericht München. Die heimliche Beobachtung verletze das Persönlichkeitsrecht der übrigen Mieter und von Besuchern (AZ: 413 C 26749/13).
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