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Keine bunten Wände beim Auszug

Details
Kategorie: für Mieter
Veröffentlicht: 06. November 2013
Zugriffe: 6268

Karlsruhe (kf). Ein Mieter darf beim Auszug die Wohnung nicht mit bunten Wänden hinterlassen, wenn diese bei seinem Einzug hell gestrichen war. Sonst muss er Schadenersatz leisten. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor (AZ:VIII ZR 416/12).

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