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Touristen sind keine normalen Untermieter

Details
Kategorie: für Mieter
Veröffentlicht: 09. Januar 2014
Zugriffe: 6145

Karlsruhe (kf). Die Erlaubnis zur Untervermietung einer Mietwohnung schließt nicht automatisch das Recht ein, die Wohnung an Touristen zu vermieten, Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes hervor (AZ:VIII ZR 210/13).

Weiterlesen: Touristen sind keine normalen Untermieter

  1. Kauf der eigenen Mietwohnung will gut überlegt sein
  2. Die Katze darf bleiben, auch wenn im Mietvertrag Tierhaltung verboten wird
  3. Keine bunten Wände beim Auszug
  4. Energieausweis hilft bei der Wohnungssuche
  5. Bei fehlerhafter Betriebskostenabrechnung Widerspruch einlegen
  6. Illegale Untervermietung kann die Wohnung kosten
  7. Keine neue Wanne, wenn es auch billiger geht
  8. Rauchmelder lassen Bewohner ruhiger schlafen
  9. Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt
  10. Optische Mängel rechtfertigen keine Mietminderung
  11. Bei unpünktlicher Mietzahlung droht die Kündigung
  12. Neuer Betriebskostenspiegel zeigt: Heizkosten sind Preistreiber
  13. Schlüssel verloren – Mieter muss für Schließanlage nur bei Austausch zahlen
  14. Zigarettenqualm kann zur Wohnungskündigung führen
  15. Mieter muss Wohnung nicht zum Wohnen nutzen
  16. Energieexperten der Verbraucherzentralen kommen ins Haus

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