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Vermieter muss Untervermietung aus Geldnot erlauben

Details
Kategorie: für Mieter
Veröffentlicht: 11. Februar 2014
Zugriffe: 6329

München (kf). Geldnot des Mieters ist ein akzeptabler Grund für eine Untervermietung. Der Vermieter darf seine Zustimmung in diesem Fall nicht verweigern. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (AZ: 422 C 13968/13).

Weiterlesen: Vermieter muss Untervermietung aus Geldnot erlauben

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  18. Energieexperten der Verbraucherzentralen kommen ins Haus

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