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- Kategorie: für Mieter
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München (kf). Geldnot des Mieters ist ein akzeptabler Grund für eine Untervermietung. Der Vermieter darf seine Zustimmung in diesem Fall nicht verweigern. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (AZ: 422 C 13968/13).
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