- Details
- Kategorie: für Mieter
- Zugriffe: 6302
Nürnberg (kf). Mieter dürfen eine Katze in ihrer Wohnung halten, auch wenn der Mietvertrag ausdrücklich vorschreibt, dass die Haltung von Hunden und Katzen in der Wohnanlage generell verboten ist. Denn eine solche Klausel ist rechtswidrig und damit unwirksam. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Köln weist die Deutsche Anwaltshotline hin (Az. 210 C 103/12).
Weiterlesen: Die Katze darf bleiben, auch wenn im Mietvertrag Tierhaltung verboten wird
- Keine bunten Wände beim Auszug
- Energieausweis hilft bei der Wohnungssuche
- Bei fehlerhafter Betriebskostenabrechnung Widerspruch einlegen
- Illegale Untervermietung kann die Wohnung kosten
- Keine neue Wanne, wenn es auch billiger geht
- Rauchmelder lassen Bewohner ruhiger schlafen
- Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt
- Optische Mängel rechtfertigen keine Mietminderung
- Bei unpünktlicher Mietzahlung droht die Kündigung
- Neuer Betriebskostenspiegel zeigt: Heizkosten sind Preistreiber
- Schlüssel verloren – Mieter muss für Schließanlage nur bei Austausch zahlen
- Zigarettenqualm kann zur Wohnungskündigung führen
- Mieter muss Wohnung nicht zum Wohnen nutzen
- Energieexperten der Verbraucherzentralen kommen ins Haus