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Die Katze darf bleiben, auch wenn im Mietvertrag Tierhaltung verboten wird

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Kategorie: für Mieter
Veröffentlicht: 22. November 2013
Zugriffe: 6302

Nürnberg (kf). Mieter dürfen eine Katze in ihrer Wohnung halten, auch wenn der Mietvertrag ausdrücklich vorschreibt, dass die Haltung von Hunden und Katzen in der Wohnanlage generell verboten ist. Denn eine solche Klausel ist rechtswidrig und damit unwirksam. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Köln weist die Deutsche Anwaltshotline hin (Az. 210 C 103/12).

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