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Sommerhitze im Büro ist kein Grund zur Mietminderung

Details
Kategorie: für Vermieter
Veröffentlicht: 01. August 2013
Zugriffe: 5939

 

Berlin (kf). Sommerhitze in Büroräumen und Gewerbeimmobilien stellt keinen Mangel dar, der zur Minderung der Miete berechtigt. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Der Vermieter schuldet nur einen baurechtlich zulässigen Zustand der Räumlichkeiten, mithin die Einhaltung der DIN-Vorschriften zum zulässigen Sonneneintragswert.

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  1. Eigenbedarf muss gut begründet werden

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