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Farbe der Wohnungstür ist Sache des Vermieters

Details
Kategorie: für Vermieter
Veröffentlicht: 26. Januar 2016
Zugriffe: 5762

Münster (kf). Mieter dürfen die Wohnungstür von außen nur in der bisherigen Farbe streichen. Das Recht, die Wohnung nach dem eigenen Geschmack zu gestalten, bezieht sich lediglich auf den Innenbereich. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Münster hervor (AZ: 8 C 488/14).

 

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  1. Schneeräumen ist Sache des Vermieters
  2. Kündigung nach falscher Selbstauskunft des Mieters
  3. Neu: Vermieter muss Einzug des Mieters bestätigen
  4. Kleinreparaturklausel gilt nicht für Flurbeleuchtung
  5. Eine Brause über der Wanne ist keine Duschmöglichkeit
  6. Dienstleister haftet für Fehler bei der Heizkostenabrechnung
  7. Allgemein zugänglicher Mietspiegel muss nicht kostenlos sein
  8. Vermieter muss keine Auskunft über Informanten geben
  9. Mieter müssen mit Bauarbeiten rechnen, aber nicht immer
  10. Bei Wohnungsbrand muss Versicherung des Vermieters zahlen
  11. Vermieter darf in Mietwohnung nicht fotografieren
  12. Eine Sanierung macht das Gebäude nicht jünger
  13. Die Hecke gehört zum Grundstück
  14. Mietvertrag immer schriftlich abschließen, auch beim Wohnen auf Zeit
  15. Erdgeschossmieter können zum Abschließen der Haustür verpflichtet werden
  16. Schäden durch Haustiere sind keine normale Abnutzung der Wohnung
  17. Verweigert der Vermieter eine berechtigte Untervermietung, muss er den Mietausfall zahlen
  18. Eigenbedarf auch für Zweitwohnung möglich
  19. Vermieter dürfen Wohnungen der Mieter nur mit Einverständnis betreten
  20. Internetfernsehen statt Parabolantenne
  21. Messgerät defekt – Vermieter muss Heizkosten anders abrechnen
  22. Privatwohnung als Geschäftsadresse spricht für ihre gewerbliche Nutzung
  23. Vermieter sollten SEPA-Umstellung nicht unterschätzen
  24. Räum- und Streudienst – Mieter können herangezogen werden
  25. Auch der Vermieter muss dezent streichen
  26. Fürs Laub ist der Vermieter zuständig
  27. Laminat ist kein hochwertiger Bodenbelag im Sinne des Mietspiegels
  28. IVD: Kappungsgrenze von 15 Prozent gilt nicht bei Neuvermietung
  29. Vermieter müssen alte Wärme- und Warmwasserzähler austauschen
  30. Vermieter darf Pavillon auf der Terrasse verbieten
  31. Sommerhitze im Büro ist kein Grund zur Mietminderung
  32. Eigenbedarf muss gut begründet werden

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