Berlin (kf). Bauherren sollten bei Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbaren, dass ihnen sämtliche wichtige Bauunterlagen ausgehändigt werden. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Vor allem Anbieter von schlüsselfertigen Häusern verweigern ihren Kunden gern die Herausgabe der Pläne und Berechnungen. Nach vielen ihrer Vertragsmuster schuldet der Unternehmer als Werkerfolg nur die Herstellung des Hauses. Wie er es herstellt, das ist ihre Sache. Wenn es vertraglich nicht vereinbart ist, müssen sie den Großteil der Bauunterlagen nicht herausgeben.

 

 

Andererseits hat der Bauherr ein Interesse an den vollständigen Unterlagen. Denn er muss zum Beispiel den Behörden gegenüber jederzeit nachweisen können, dass beim Bau alle Gesetze und Verordnungen eingehalten wurden. Der VPB rät deshalb dazu, schriftlich zu vereinbaren, dass der Bauherr spätestens ab Beginn der Baumaßnahme alle Unterlagen im Zuge des Baufortschritts bekommt. Werden die Unterlagen nicht rechtzeitig herausgegeben, kann der Bauherr nur bei einer entsprechenden Vereinbarung Druck auf seinen Vertragspartner ausüben, indem er zum Beispiel Zahlungen zurückbehält.

 

Zu den wichtigen Unterlagen zählen die Baugenehmigung beziehungsweise Baufreistellungsunterlagen, die Statik mit Positionsplänen, der gültige Energieausweis und die Entwässerungspläne. Außerdem muss dem Bauherrn das Baugrundgutachten übergeben werden, sofern er es nicht ohnehin selbst beauftragt hat.

 

Sind Förderungen beantragt worden, sind die dafür erforderlichen Nachweise  zu liefern. Außerdem sollte man alle Nachweise besitzen, die im Bebauungsplan gefordert werden, wie zum Beispiel Schallschutznachweise. Wichtig für Wartung und spätere Umbauten sind Bauausführungs- und Installationspläne. Sofern sie nicht schon bei der Baugenehmigung gefordert worden sind, sollten auch Prüfberichte zur Statik und bautechnische Nachweise in den Besitz des Bauherrn übergehen.

 

Darüber hinaus sind Qualitätsnachweise für Baumaterialien und - bei Vorbehalten zur Ausführung - allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen zu liefern. Zur richtigen Ingebrauchnahme der Haustechnik gehören Garantieurkunden und Bedienungsanleitungen.