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- Kategorie: für Eigentümer
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Karlsruhe (kf) Reißt ein Hauseigentümer sein Haus ab, dessen Giebelwand er sich mit seinem Nachbarn teilt, muss er ihm die Kosten für die Installation einer Wärmedämmung erstatten. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (AZ: V ZR 2/12), auf das die Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus & Grund in Bonn hinweist.
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