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- Kategorie: für Eigentümer
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Frankfurt am Main (kf). Wer auf seinem Balkon eine Vorrichtung zum Füttern von Vögeln anbringt, muss sicherstellen, dass seine Nachbarn dadurch nicht beeinträchtigt werden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor (AZ: 33 C 1922/13). Sie darf nicht so angebracht werden, dass sie über die Brüstung ragt und Vogelkot und Futterresten herunter fallen.
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